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Reise abgesagt: Erstattung und Pauschalreiserecht

Bei einer abgesagten Reise ist zunächst zu klären, ob eine Pauschalreise oder mehrere einzeln gebuchte Leistungen vorliegen. Die Erstattung einer Pauschalreise richtet sich insbesondere nach dem Reisevertrag und § 651h BGB.

Wer hat abgesagt?

Tritt der Reisende vor Beginn zurück, kann der Veranstalter grundsätzlich eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe, die Reise oder Beförderung erheblich beeinträchtigen, gelten Ausnahmen. Eine persönliche Erkrankung ist davon zu unterscheiden und kann gegebenenfalls eine Reiserücktrittsversicherung betreffen.

Absage durch den Veranstalter

Der Veranstalter darf unter den gesetzlichen Voraussetzungen etwa wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl oder unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände zurücktreten. Bei Mindestteilnehmerzahlen bestehen gestaffelte späteste Absagefristen. Ein pauschaler Verweis auf organisatorische Gründe genügt nicht, um sämtliche Folgen zu klären. Neben Rückzahlung können je nach Fall weitere Ansprüche zu prüfen sein.

Erstattung verlangen

Besteht wegen Rücktritts eine Rückzahlungspflicht nach § 651h BGB, ist grundsätzlich spätestens innerhalb von vierzehn Tagen zu erstatten. Ein Gutschein muss nicht in jeder Situation als Ersatz für Geld akzeptiert werden. Benennen Sie Buchung, Rücktritt beziehungsweise Absage, Zahlungen und Erstattungsbetrag und setzen Sie bei ausbleibender Zahlung eine klare Frist.

Belege und getrennte Verträge

Sichern Sie Reisebestätigung, Leistungsbeschreibung, Zahlungsnachweise, Absage und Hinweise auf die behaupteten Umstände. Bei einzeln gebuchtem Flug oder Hotel können andere Regeln gelten. Auch eine Buchungsplattform ist nicht zwingend Veranstalter oder Leistungsschuldner. Prüfen Sie daher für jede Forderung den richtigen Ansprechpartner.

Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.