Eine Trennung beendet einen gemeinsam unterschriebenen Kredit nicht. Die Bank kann sich weiterhin nach dem Darlehensvertrag an ihre Schuldner halten. Wer im Innenverhältnis welchen Anteil trägt, ist davon zu unterscheiden.
Vertragspartner der Bank feststellen
Prüfen Sie, wer Darlehensnehmer, Bürge oder Sicherungsgeber ist. Bei gesamtschuldnerischer Haftung kann die Bank grundsätzlich die gesamte fällige Leistung von jedem Schuldner verlangen. Eine private Absprache, wonach künftig nur eine Person zahlt, entlässt die andere ohne Zustimmung der Bank nicht aus der Haftung.
Interner Ausgleich
§ 426 BGB regelt den Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Ehegatten können Zweck des Kredits, Nutzung des finanzierten Gegenstands und die bisherige gemeinsame Lebensgestaltung relevant sein. Eine hälftige Verteilung ist daher nicht für jede Phase und jede Forderung selbstverständlich. Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung und interner Ausgleich dürfen nicht unbesehen doppelt angesetzt werden.
Zahlungen nachvollziehbar dokumentieren
Erstellen Sie eine Übersicht mit Restschuld, Rate, Zinsbindung, Sicherheiten und Zahlungen seit Trennung. Bewahren Sie Kontoauszüge und Absprachen auf. Bei einer gemeinsamen Immobilie sind Eigentumsanteile, alleinige Nutzung und mögliche Nutzungsentschädigung mitzudenken. Ein Verkauf kann Vorfälligkeitskosten oder andere Folgen auslösen.
Eine tragfähige Lösung vereinbaren
Mögliche Wege sind Fortführung, Umschuldung, Schuldübernahme mit Bankzustimmung oder Verwertung des finanzierten Vermögens. Klären Sie, ab welchem Zeitpunkt eine neue Kostenverteilung gilt und wie Rückstände behandelt werden. Stellen Sie Zahlungen nicht allein als Druckmittel ein: Verzug kann beide Beteiligten und die Sicherheiten treffen.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.