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Scheidungskosten: Verfahrenswert und Kostenpositionen

Scheidungskosten setzen sich insbesondere aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Grundlage ist ein familienrechtlicher Verfahrenswert. Ein allgemeiner GKG-Rechner für Zivilprozesse bildet eine Scheidung deshalb nicht korrekt ab.

Verfahrenswert und Folgesachen

Für die Ehesache werden gesetzliche Bewertungsregeln angewendet, bei denen insbesondere Einkommen und Vermögen relevant sein können. Versorgungsausgleich und weitere Folgesachen können zusätzliche Werte und Gebühren auslösen. Ein bloßer Monatsnettolohn multipliziert mit drei ist daher keine vollständige Kostenberechnung für jedes Verfahren.

Anwaltliche Vertretung

Der Scheidungsantrag bedarf grundsätzlich anwaltlicher Vertretung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die andere Person unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigenen Anwalt zustimmen. Der beauftragte Anwalt vertritt dann trotzdem nur seine eigene Mandantschaft. Sobald eigene Anträge, streitige Folgesachen oder verbindliche Vereinbarungen hinzukommen, muss die Vertretungslage erneut geprüft werden.

Vereinbarungen können zusätzliche Kosten auslösen

Notarielle Regelungen, Vergleiche und außergerichtliche Verhandlungen haben eigene Kostenfolgen. Fragen Sie daher, welche Leistungen ein Angebot umfasst und welche Annahmen dem Verfahrenswert zugrunde liegen. Eine günstige Werbeaussage ohne Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs oder weiterer Anträge ist wenig aussagekräftig.

Finanzierung und Unterlagen

Bei begrenzten finanziellen Mitteln kommt Verfahrenskostenhilfe unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Legen Sie Einkommensnachweise, Vermögensübersicht, Verbindlichkeiten und Angaben zu Unterhaltspflichten bereit. Bitten Sie um eine nachvollziehbare Kostenschätzung mit Gerichtsgebühren, eigenen Anwaltsgebühren, Umsatzsteuer und möglichen Zusatzpositionen.

Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.