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Haushaltsführungsschaden: Ausfall und Hilfebedarf erfassen

Wer nach einer Verletzung den eigenen Haushalt nicht mehr wie zuvor führen kann, kann unter Voraussetzungen einen ersatzfähigen Haushaltsführungsschaden haben. Maßgeblich sind die tatsächlich ausgeführten Aufgaben und die verletzungsbedingten Ausfälle.

Haushalt vor dem Ereignis beschreiben

Erfassen Sie Haushaltsgröße, Wohnfläche, Garten, Kinderbetreuung und die Aufgabenverteilung. Welche Tätigkeiten haben Sie selbst übernommen, welche andere Haushaltsmitglieder? Entscheidend ist nicht ein pauschaler Durchschnittshaushalt, sondern eine nachvollziehbare Ausgangssituation.

Einschränkungen nach Zeitabschnitten

Ordnen Sie Kochen, Einkaufen, Reinigen, Wäsche und Betreuung den jeweiligen Einschränkungen zu. Krankenhausaufenthalt, Genesungsphase und dauerhafte Folgen können unterschiedliche Ausfallquoten rechtfertigen. Eine allgemeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sagt noch nicht, welche Haushaltstätigkeit unmöglich oder erschwert war.

Tatsächliche Hilfe und rechnerischer Ersatz

Bezahlte Hilfe ist durch Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise zu belegen. Auch unentgeltliche Unterstützung durch Angehörige schließt einen Anspruch nicht automatisch aus; die Berechnung folgt dann besonderen Maßstäben. Tabellen können Anhaltspunkte liefern, ersetzen jedoch keine konkrete Beschreibung. Ein pauschaler Stundenlohn sollte nicht ungeprüft angesetzt werden.

Doppelte Positionen vermeiden

Trennen Sie Haushalt, Pflegebedarf und Erwerbsschaden. Stimmen Sie Arztunterlagen und eigene Angaben zeitlich aufeinander ab. Halten Sie fest, wer wann welche Hilfe geleistet hat und welche Aufgaben liegenblieben. Bei einem Vergleich müssen fortdauernde oder künftig zunehmende Einschränkungen ausdrücklich berücksichtigt werden.

Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.