Ein verlorener Prozess beweist noch keinen anwaltlichen Beratungsfehler. Für einen Haftungsanspruch müssen Pflichtverletzung, Schaden und der ursächliche Zusammenhang geprüft werden. Entscheidend ist auch, wie die Angelegenheit bei pflichtgemäßem Verhalten voraussichtlich ausgegangen wäre.
Mandatsumfang feststellen
Was sollte der Anwalt prüfen oder tun? Maßgeblich sind Auftrag, übergebene Unterlagen, Hinweise und der vereinbarte Umfang. Eine Fristversäumnis ist anders zu bewerten als eine vertretbare Einschätzung einer ungeklärten Rechtsfrage. Schreiben Sie den Ablauf mit Daten und konkreten Beratungsinhalten auf.
Den hypothetischen Verlauf prüfen
Es genügt nicht, einen Fehler zu benennen. Die behauptete Pflichtverletzung muss zu einem ersatzfähigen Nachteil geführt haben. Bei versäumter Klage ist etwa zu prüfen, ob die rechtzeitig erhobene Klage Erfolg gehabt hätte. Dazu werden häufig die tatsächlichen und rechtlichen Fragen des ursprünglichen Falls nochmals untersucht.
Akten und Schaden sichern
Benötigt werden Mandatsvereinbarung, vollständige Korrespondenz, Schriftsätze, Entscheidungen und Zustellungsnachweise. Fordern Sie erforderliche Unterlagen geordnet an. Trennen Sie verlorene Hauptforderung, zusätzliche Kosten und andere Nachteile. Zahlungen von Versicherungen oder mögliche Schadensminderung müssen berücksichtigt werden.
Unabhängige Prüfung und Fristen
Lassen Sie die Haftungsfrage möglichst unabhängig vom ursprünglichen Mandat prüfen. Die Verjährung folgt eigenen Voraussetzungen und beginnt nicht in jedem Fall erst mit einer späteren gerichtlichen Bestätigung des Fehlers. Eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer ersetzt nicht automatisch die zivilrechtliche Anspruchsdurchsetzung oder eine fristwahrende Maßnahme.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.