Ein Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel. Gegen ihn kommt grundsätzlich Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung in Betracht. Der Einspruch stoppt die Zwangsvollstreckung nicht automatisch.
Zustellung und Inhalt prüfen
Bewahren Sie Umschlag und Bescheid auf. Prüfen Sie, ob die Forderung richtig zugeordnet ist und ob zuvor ein Mahnbescheid zugestellt wurde. Auch eine behauptete fehlerhafte Zustellung sollte fachlich eingeordnet werden; ignorieren Sie das Schreiben nicht allein deshalb, weil Sie die Forderung für unberechtigt halten.
Einspruch rechtzeitig einlegen
§ 700 ZPO stellt den Vollstreckungsbescheid einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich. Form, zuständiges Gericht und Frist sind einzuhalten. Bei Auslandszustellung können abweichende Fristen gelten. Der Einspruch ist von einem früheren außergerichtlichen Bestreiten der Forderung zu unterscheiden.
Vollstreckungsschutz gesondert prüfen
Da die Vollstreckbarkeit grundsätzlich fortbesteht, kann zusätzlich ein Antrag auf einstweilige Einstellung nötig sein. Voraussetzungen und mögliche Sicherheitsleistung hängen vom Fall ab. Informieren Sie die beratende Person sofort über Kontopfändungen, Gerichtsvollziehertermine oder andere laufende Maßnahmen.
Verteidigung vorbereiten
Sammeln Sie Vertrag, Rechnungen, Zahlungen, Einwendungen und die vollständige Gerichtspost. Nach zulässigem Einspruch wird die Forderung im streitigen Verfahren geprüft. Ist die Frist versäumt, bestehen nur besondere Möglichkeiten, etwa Wiedereinsetzung bei unverschuldetem Hindernis. Ein rechtskräftiger Titel lässt sich nicht durch einen einfachen Brief an das Inkasso beseitigen.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.