Bei mangelhafter Ware ist regelmäßig zuerst der Verkäufer zur Nacherfüllung aufzufordern. Herstellergarantie und gesetzliche Gewährleistung sind unterschiedliche Ansprüche. Eine Reparatur auf eigene Initiative kann die spätere Kostenerstattung erschweren.
Mangel und Vertrag dokumentieren
Sichern Sie Kaufbeleg, Produktbeschreibung, vereinbarte Eigenschaften und Fotos oder Videos des Fehlers. Beschreiben Sie, wann er erstmals auftrat und unter welchen Bedingungen. Normale Abnutzung, falsche Nutzung und ein rechtlich relevanter Mangel sind zu unterscheiden. Bei digitalen Funktionen können auch Aktualisierungspflichten wichtig sein.
Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen
§ 439 BGB gibt grundsätzlich die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache. Der Verkäufer kann die gewählte Art unter gesetzlichen Voraussetzungen verweigern, insbesondere bei unverhältnismäßigen Kosten. Stellen Sie die Ware zur Prüfung bereit und stimmen Sie Transport sowie erforderliche Kosten ab. Beim Verbrauchsgüterkauf muss die Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten erfolgen.
Rücktritt und Minderung folgen eigenen Regeln
Scheitert die Nacherfüllung, wird sie verweigert oder liegt ein gesetzlicher Ausnahmefall vor, können Rücktritt oder Minderung in Betracht kommen. Nicht jeder kleine Mangel trägt einen Rücktritt. Die häufig genannte Zahl von zwei Reparaturversuchen ist keine ausnahmslose Regel für sämtliche Fälle. Für Verbraucherverträge und neuere Rechtsänderungen sind Vertragsdatum und Übergangsrecht mitzuprüfen.
Beweis und Fristen
Bei einem Verbrauchsgüterkauf vermutet § 477 BGB grundsätzlich innerhalb eines Jahres, dass ein auftretender vertragswidriger Zustand bereits bei Gefahrübergang vorlag; es gibt Ausnahmen und Sonderregeln. Die Beweiserleichterung ist nicht mit der gesamten Gewährleistungsfrist gleichzusetzen. Bewahren Sie Reparaturaufträge und Rückgabenachweise auf, weil sie auch für Verjährungsfragen wichtig werden können.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.