Mit einer zugestellten Klage kommen häufig mehrere gerichtliche Fristen. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Verteidigungsanzeige und inhaltlicher Klageerwiderung. Maßgeblich sind die konkrete gerichtliche Verfügung und die Verfahrensart.
Schreiben vollständig lesen
Notieren Sie Zustellungsdatum, Aktenzeichen und sämtliche gesetzten Fristen. Im schriftlichen Vorverfahren nach § 276 ZPO beträgt die Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft bei gewöhnlicher Inlandszustellung grundsätzlich zwei Wochen. Daneben setzt das Gericht eine Frist für die Begründung. Für Auslandszustellung gelten besondere Regeln.
Anwaltszwang prüfen
Vor Landgerichten und Oberlandesgerichten besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Eine selbst verfasste Verteidigungsanzeige ersetzt dort regelmäßig nicht die erforderliche anwaltliche Erklärung. Beauftragen Sie rechtzeitig eine vertretungsberechtigte Person und leiten Sie auch den Umschlag weiter. Das Warten auf eine Rechtsschutzentscheidung wahrt die gerichtliche Frist nicht.
Sachverhalt geordnet aufarbeiten
Gehen Sie die Klagebehauptungen einzeln durch: Was stimmt, was ist falsch, was wissen Sie nicht? Ordnen Sie Verträge, E-Mails, Zahlungen und Zeugen zu. Ein pauschales Bestreiten kann unzureichend sein. Neue Tatsachen und Beweismittel sollten so früh wie nötig vorgetragen werden.
Fristverlängerung ist nicht immer möglich
Die Notfrist zur Verteidigungsanzeige kann nicht wie eine gewöhnliche gerichtliche Begründungsfrist verlängert werden. Bei Fristversäumnis kann ein Versäumnisurteil ergehen. Auch Vergleichsverhandlungen lassen Fristen nicht automatisch entfallen. Stimmen Sie Verteidigung, mögliche Einigung und Kostenfragen deshalb parallel ab.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.