Eine Inkassoforderung sollte in Hauptforderung, Zinsen und Kosten zerlegt werden. Die Einschaltung eines Inkassounternehmens macht eine unberechtigte Hauptforderung nicht berechtigt und ersetzt keinen Nachweis des Vertrags.
Gläubiger und Grundlage klären
Prüfen Sie ursprünglichen Gläubiger, Vertragsdatum, Leistung, Rechnungsnummer und etwaige Abtretung. Vergleichen Sie Ihre Zahlungen und frühere Einwendungen. Verlangen Sie bei Unklarheiten eine nachvollziehbare Forderungsaufstellung. Nutzen Sie unabhängig ermittelte Kontaktdaten, wenn das Schreiben verdächtig erscheint.
Verzug und Nebenforderungen
Inkassokosten können nur unter rechtlichen Voraussetzungen erstattungsfähig sein, insbesondere bei einer berechtigten Forderung und entsprechendem Verzug. Prüfen Sie, ab wann Zahlung verlangt werden durfte und ob Zinsen korrekt berechnet sind. Mehrere Gebührenpositionen oder zusätzliche Kontoführungskosten sind nicht allein deshalb zulässig, weil sie in der Aufstellung stehen.
Bestreiten oder Raten vereinbaren?
Ist die Forderung unberechtigt, widersprechen Sie konkret und sichern Sie den Zugang. Ist sie berechtigt, aber aktuell nicht bezahlbar, kann eine Ratenvereinbarung helfen. Lesen Sie Zusatzkosten, Anerkenntnisse, Verjährungsregelungen und Verzichtsklauseln vor Unterschrift. Eine Teilzahlung kann rechtliche Folgen haben und sollte nicht versehentlich einen streitigen Anspruch bestätigen.
Mahnbescheid gesondert behandeln
Bei gerichtlicher Post läuft eine eigene Frist. Ein bereits an das Inkassounternehmen gesandter Widerspruch ersetzt nicht die Reaktion gegenüber dem Gericht. Bewahren Sie Umschlag und Zustellungsdatum auf. Bei einem Vollstreckungstitel muss die Verteidigung an dessen Bestand und den verfügbaren Rechtsbehelfen ausgerichtet werden.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.