Auch bei einem scheinbar eindeutigen Unfall ohne eigenes Verschulden sollten Ablauf und Schaden sorgfältig dokumentiert werden. Die Haftungsfrage und die Höhe einzelner Ersatzpositionen werden getrennt geprüft.
Unfallstelle und Beteiligte
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und organisieren Sie nötige Hilfe. Erfassen Sie Kennzeichen, Namen, Anschriften, Versicherungsdaten und Zeugen. Fotos sollten Fahrzeugpositionen, Schäden, Fahrbahn, Beschilderung und Sichtverhältnisse zeigen. Ein gemeinsam ausgefüllter Unfallbericht sollte Tatsachen festhalten und keine ungeprüften Schuldanerkenntnisse enthalten.
Anspruchsgegner und Haftung
In Betracht kommen insbesondere Halter, Fahrer und Haftpflichtversicherer. §§ 7 und 18 StVG enthalten besondere Haftungsregeln. Bei mehreren beteiligten Fahrzeugen können Verursachungsanteile und Betriebsgefahr relevant werden. Die eigene Einschätzung, keine Schuld zu haben, ersetzt diese rechtliche Prüfung nicht.
Schaden vollständig erfassen
Neben Reparatur oder Wiederbeschaffung können unter Voraussetzungen Gutachterkosten, Abschleppen, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall hinzukommen. Bei Verletzungen sind medizinische Dokumentation und weitere Personenschäden wichtig. Bei kleinen Sachschäden kann ein umfassendes Gutachten unverhältnismäßig sein; die erforderliche Beweissicherung richtet sich nach dem konkreten Schaden.
Regulierung geordnet führen
Sammeln Sie Gutachten, Rechnungen, Fotos und Schriftverkehr. Stimmen Sie bei Leasing oder Finanzierung die Rechte des Eigentümers beziehungsweise Sicherungsgebers ab. Notwendige Anwaltskosten können entsprechend der Haftung ersatzfähig sein, sind aber nicht unabhängig vom Fall garantiert. Prüfen Sie Teilzahlungen und Kürzungen nach einzelnen Positionen.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.