Ob ein Arbeitgeber Arbeitsort oder Aufgaben ändern darf, ergibt sich zuerst aus dem Arbeitsvertrag. Innerhalb des verbleibenden Spielraums muss eine Weisung nach billigem Ermessen erfolgen. Betriebliche Interessen und persönliche Belastungen sind deshalb gemeinsam zu betrachten.
Was wurde vertraglich festgelegt?
Lesen Sie Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort und Versetzungsklausel zusammen. Ein ausdrücklich verbindlicher Arbeitsort kann den Spielraum anders begrenzen als eine allgemeine Einsatzortangabe mit wirksamer Versetzungsklausel. Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen können weitere Vorgaben enthalten. Die jahrelange Tätigkeit an einem Ort beantwortet die Rechtsfrage nicht allein.
Interessen nachvollziehbar abwägen
§ 106 GewO erlaubt die nähere Bestimmung von Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nur innerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Grenzen und nach billigem Ermessen. Bei einer Ortsänderung können Fahrtzeiten, Betreuungspflichten, gesundheitliche Einschränkungen und betriebliche Alternativen relevant sein. Legen Sie diese Umstände konkret dar, statt lediglich mitzuteilen, dass die Versetzung unerwünscht ist.
Beteiligung des Betriebsrats
Eine Maßnahme kann eine mitbestimmungspflichtige Versetzung sein. Die Voraussetzungen richten sich unter anderem nach dem Betriebsverfassungsgesetz und der Unternehmensgröße. Die Beteiligung des Betriebsrats ersetzt nicht die individualrechtliche Prüfung des Arbeitsvertrags. Umgekehrt kann ein vertraglich zulässiger Einsatzwechsel an fehlender erforderlicher Beteiligung scheitern.
Auf eine neue Weisung reagieren
Bitten Sie um die vollständige Anordnung mit Beginn, Ort, Aufgaben und Dauer. Dokumentieren Sie Belastungen und schlagen Sie gegebenenfalls zumutbare Alternativen vor. Eine unbillige Weisung muss rechtlich anders behandelt werden als eine lediglich unbequeme. Da eine Fehleinschätzung bei Nichtbefolgung zu Vergütungsausfall oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen kann, sollte vor einer Arbeitsverweigerung zeitnah geprüft werden, ob gerichtlicher Eilrechtsschutz oder eine andere Reaktion geeignet ist.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.