Probezeit und die sechsmonatige Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes sind unterschiedliche Dinge. Eine vereinbarte Probezeit kann eine kürzere Kündigungsfrist ermöglichen; sie beseitigt aber weder die Schriftform noch jede Schutzvorschrift.
Welche Frist gilt?
Während einer vereinbarten Probezeit erlaubt § 622 Absatz 3 BGB grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, längstens für sechs Monate. Abweichende tarifliche oder vertragliche Regelungen müssen mitgeprüft werden. Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig zugeht; das Vertragsende kann anschließend liegen. Eine Probezeit steht nicht automatisch in jedem Arbeitsvertrag.
Allgemeinen Kündigungsschutz gesondert prüfen
Der allgemeine Schutz nach § 1 KSchG setzt grundsätzlich mehr als sechs Monate ununterbrochene Beschäftigung voraus. Daneben kommt es auf den betrieblichen Geltungsbereich an. Ein Vertrag ohne Probezeit führt daher nicht zwangsläufig vom ersten Tag an zum allgemeinen Kündigungsschutz. Umgekehrt verlängert eine länger benannte Probezeit die gesetzliche Wartezeit nicht beliebig.
Schutz kann trotzdem bestehen
Besondere gesetzliche Verbote oder Zustimmungserfordernisse können auch in der Anfangszeit relevant sein, etwa bei Schwangerschaft. Ihre Voraussetzungen unterscheiden sich; beim Schutz schwerbehinderter Menschen sind unter anderem besondere Wartezeitregeln zu beachten. Besteht ein Betriebsrat, ist auch die Anhörung vor einer Kündigung zu prüfen. Diskriminierende oder treuwidrige Kündigungen werden nicht allein durch die Bezeichnung Probezeit zulässig.
Nach Erhalt einer Kündigung
Bewahren Sie Original und Umschlag auf und halten Sie den Zugang fest. Lassen Sie eine schriftliche Kündigung innerhalb der regelmäßig geltenden Dreiwochenfrist prüfen. Legen Sie den vollständigen Vertrag, den tatsächlichen Eintrittstermin und mögliche frühere Beschäftigungszeiten vor. Bei einer zusätzlich vereinbarten Befristung ist zu unterscheiden, ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder durch Fristablauf enden soll. Melden Sie sich unabhängig von einer rechtlichen Prüfung rechtzeitig arbeitsuchend.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.