Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nicht in jedem Fall wirksam. Entscheidend sind unter anderem Form, Zugang, Kündigungsfrist, Schutzvorschriften und gegebenenfalls ein tragfähiger Kündigungsgrund.
Zugang festhalten
Bewahren Sie Kündigungsschreiben und Umschlag auf und notieren Sie, wann und wie das Schreiben zugegangen ist. Nicht das Datum auf dem Brief ist allein ausschlaggebend. Arbeitsrechtliche Kündigungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Drei Wochen ernst nehmen
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber verlängern diese Frist nicht automatisch. Auch außerhalb des allgemeinen Kündigungsschutzes kann die Frist erheblich sein.
Weitere Ansprüche mitprüfen
Arbeitsentgelt, Urlaub, Zeugnis und Rückgabe von Arbeitsmitteln sind gesondert zu klären. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch mit jeder Kündigung. Meldepflichten gegenüber der Arbeitsagentur können parallel laufen. Legen Sie Vertrag, Betriebszugehörigkeit und Informationen über besondere Schutzsituationen bei der Beratung vor.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.