Eine Handwerkerrechnung wird am besten mit Auftrag, vereinbarter Vergütung und tatsächlich ausgeführten Arbeiten verglichen. Nicht jede Abweichung von einem Kostenvoranschlag ist unzulässig; zusätzliche Leistungen brauchen aber eine nachvollziehbare Grundlage.
Preisvereinbarung bestimmen
Unterscheiden Sie Festpreis, Einheitspreise, Stundenlohn und einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Bei Stundenlohn sollten Zeiten, Personal und Material plausibel dokumentiert sein. Prüfen Sie Nachträge: Wer hat welche Zusatzarbeit wann beauftragt? Eine bloße Bezeichnung als notwendig ersetzt nicht automatisch die vertragliche Grundlage.
Abnahme und Mängel
Die Abnahme ist beim Werkvertrag ein wichtiger rechtlicher Einschnitt, insbesondere für Fälligkeit und Beweisfragen. Verweigern Sie sie nicht pauschal ohne Begründung, sondern benennen Sie wesentliche Mängel. Bei bekannten Mängeln sind Vorbehalte zu beachten. § 640 BGB enthält außerdem Regeln zur möglichen Abnahmefiktion; Schreiben mit einer Abnahmefrist sollten daher nicht ignoriert werden.
Rechnung prüfen und Einwendungen mitteilen
Vergleichen Sie Aufmaß, Mengen, Stunden und bereits geleistete Abschläge. Fordern Sie verständliche Erläuterungen für unklare Positionen. Bei Mängeln kann ein angemessener Teil der Vergütung zurückbehalten werden; § 641 Absatz 3 BGB nennt hierfür einen gesetzlichen Maßstab. Das rechtfertigt nicht automatisch den Einbehalt der gesamten Rechnung.
Beweise vor Änderungen sichern
Fotografieren Sie das Werk und dokumentieren Sie Beanstandungen vor einer Fremdreparatur. Eine Nacherfüllungsgelegenheit kann notwendig sein. Bei drohendem Beweisverlust kommt ein selbständiges Beweisverfahren in Betracht. Halten Sie Auftrag, Nachträge, Abnahmeprotokoll, Rechnung und sämtliche Zahlungen für die Prüfung bereit.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.