Rechtliche Orientierung für den Alltag.Verstehen. Einordnen. Handeln.

Auskunft zum Unterhalt: Einkommen und Belege

Eine verlässliche Unterhaltsberechnung beginnt mit vollständiger Auskunft. Einzelne Gehaltsabrechnungen reichen nicht immer aus, weil auch Sonderzahlungen, weitere Einkünfte und abzugsfähige Belastungen zu prüfen sind.

Wer Auskunft verlangen kann

§ 1605 BGB regelt die Auskunft zwischen Verwandten in gerader Linie, soweit sie für den Unterhaltsanspruch oder die Verpflichtung erforderlich ist. Für Ehegatten bestehen eigene Verweisungen und Anspruchsgrundlagen. Eine Auskunftsforderung sollte daher klarstellen, um welche Unterhaltsart und welchen Zeitraum es geht. Nicht jede beliebige private Finanzinformation muss offengelegt werden.

Geordnete Angaben statt Belegsammlung

Eine brauchbare Auskunft enthält eine systematische Zusammenstellung der Einkünfte und gegebenenfalls des Vermögens sowie geeignete Belege. Bei Beschäftigten sind laufende Bezüge und Sonderzahlungen wichtig; bei Selbständigen regelmäßig längere Zeiträume mit Gewinnunterlagen und Steuerbescheiden. Miet-, Kapital- und Nebeneinkünfte gehören je nach Fall dazu. Behauptete Abzüge sollten ebenso nachvollziehbar belegt werden.

Erneute Auskunft und Veränderungen

Vor Ablauf von zwei Jahren kann nach § 1605 Absatz 2 BGB eine erneute Auskunft grundsätzlich nur unter zusätzlichen Voraussetzungen verlangt werden, etwa bei glaubhaft gemachten wesentlich höheren Einkünften. Eine konkrete Änderung ist daher von bloßer Neugier zu unterscheiden. Umgekehrt kann eine Auskunft im Zusammenhang mit einer notwendigen Abänderung rechtlich wichtig sein.

Zeitpunkt und Unterhaltstitel beachten

Eine nachweisbare Aufforderung kann für Unterhalt für die Vergangenheit Bedeutung gewinnen. Sie ersetzt jedoch weder eine vollständige Berechnung noch die erforderliche Anpassung eines bestehenden Titels. Notieren Sie Zugang und Reaktionsfrist. Stellen Sie bestehende Beschlüsse, Urkunden und Vergleiche sowie die bisherige Berechnung zusammen, bevor ein neuer Zahlbetrag verlangt oder gekürzt wird.

Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.