Ein eigenhändiges Testament muss grundsätzlich vollständig von der testierenden Person handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Ein am Computer geschriebener und nur unterschriebener Text erfüllt diese Form nicht.
Form und eindeutige Zuordnung
§ 2247 BGB verlangt eigenhändige Schrift und Unterschrift. Ort und Datum sollen angegeben werden; sie helfen insbesondere bei mehreren Fassungen. Die Unterschrift sollte den Text abschließen. Nachträge sollten eindeutig zugeordnet, datiert und unterschrieben werden. Minderjährige und Personen, die Geschriebenes nicht lesen können, können diese Testamentsform nicht nutzen.
Erben und einzelne Gegenstände unterscheiden
Benennen Sie Erben möglichst eindeutig und legen Sie bei mehreren Personen Quoten fest. Die Zuweisung einzelner Gegenstände kann je nach Formulierung Erbeinsetzung, Vermächtnis oder Teilungsanordnung sein. Unklare Aussagen wie bekommt das Haus können später Streit über den restlichen Nachlass auslösen. Denken Sie auch an Ersatzpersonen, falls jemand vor Ihnen verstirbt.
Grenzen und Wechselwirkungen
Pflichtteilsrechte verschwinden nicht allein durch Enterbung. Ehevertrag, frühere gemeinschaftliche Testamente oder Erbverträge können die Gestaltung beeinflussen. Bei Auslandsbezug muss das anwendbare Erbrecht geprüft werden. Für Unternehmensnachfolge, Patchworkfamilien oder beeinträchtigte Angehörige kann ein einfaches Muster ungeeignet sein.
Auffindbarkeit sichern
Ein wirksames Testament hilft nur, wenn es nach dem Tod gefunden und dem Nachlassgericht zugeleitet wird. Prüfen Sie amtliche Verwahrung und vermeiden Sie widersprüchliche lose Fassungen. Eine Vorsorgevollmacht ersetzt kein Testament; sie betrifft Vertretung, während das Testament die Rechtsnachfolge regelt. Lassen Sie den Text bei komplexer Vermögens- oder Familiensituation vor Abschluss fachlich prüfen.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.