Rechtliche Orientierung für den Alltag.Verstehen. Einordnen. Handeln.

Digitaler Nachlass: Konten und Zugangsrechte

Zum Nachlass können auch Rechte aus Onlinekonten und digital gespeicherte Inhalte gehören. Eine Übersicht über Konten und klare Vorsorge erleichtern Angehörigen die Abwicklung. Zugang und Löschung sind dabei verschiedene Ziele.

Konten und Verträge erfassen

Erstellen Sie eine Liste von E-Mail, Cloudspeichern, sozialen Netzwerken, Abonnements und digitalen Vermögenswerten. Halten Sie fest, welche Kosten weiterlaufen und wo wichtige Unterlagen liegen. Passwörter gehören in eine sichere Zugangsverwaltung; eine offen versandte Liste schafft neue Risiken.

Erbrecht gilt auch digital

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 12. Juli 2018, III ZR 183/17, die Vererblichkeit des Vertrags über ein Benutzerkonto eines sozialen Netzwerks bestätigt. Daraus folgt kein pauschales Recht beliebiger Angehöriger auf fremde Konten. Erbenstellung, Vollmacht und die konkrete Rechtsposition müssen geklärt sein.

Vorsorge bewusst gestalten

Bestimmen Sie, wer Konten verwalten, Daten sichern oder löschen darf. Stimmen Sie Vollmacht, Testament und gegebenenfalls plattformeigene Nachlassfunktionen aufeinander ab. Eine Person als Nachlasskontakt zu benennen ersetzt nicht notwendig die gesamte erbrechtliche Gestaltung. Beachten Sie auch geschäftliche Daten und Rechte Dritter.

Nach dem Todesfall

Sichern Sie vorhandene Geräte und Unterlagen, ohne Daten vorschnell zu löschen. Nutzen Sie die vorgesehenen Nachlassverfahren des Anbieters und legen Sie erforderliche Nachweise vor. Klären Sie erst, ob Daten für Verträge, Steuern oder Ansprüche benötigt werden. Bei Kryptowerten können technische Zugriffsmöglichkeiten besonders entscheidend sein; rechtliche Berechtigung allein stellt einen verlorenen Schlüssel nicht wieder her.

Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.