Ein fehlerhaftes Produkt kann Mängelansprüche gegen den Verkäufer und Schadensersatzansprüche gegen Hersteller oder andere Verantwortliche auslösen. Der Schaden am Produkt selbst ist von Schäden an Personen oder anderen Sachen zu unterscheiden.
Produkt und Fehler sichern
Bewahren Sie Produkt, Verpackung, Typenschild, Seriennummer, Kaufbeleg und Anleitung auf. Dokumentieren Sie Nutzung und Schadensablauf. Verwenden Sie ein möglicherweise gefährliches Produkt nicht weiter. Eine Entsorgung oder eigenständige Veränderung kann die spätere Fehlerprüfung erschweren.
Vertragliche Gewährleistung
Ist die gekaufte Sache mangelhaft, kommen Rechte aus § 437 BGB gegen den Verkäufer in Betracht. Diese betreffen insbesondere Nacherfüllung und unter weiteren Voraussetzungen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Eine Herstellergarantie folgt eigenen Bedingungen und ersetzt die gesetzlichen Rechte nicht automatisch.
Produkthaftung und weitere Ansprüche
Das Produkthaftungsgesetz enthält unter seinen Voraussetzungen eine verschuldensunabhängige Herstellerhaftung für bestimmte Personen- und Sachschäden. Bei Sachschäden gelten besondere Grenzen, insbesondere für andere privat genutzte Sachen. Daneben kann deliktische Haftung nach dem BGB bestehen. Maßgeblich sind auch Zeitpunkt des Inverkehrbringens und gegebenenfalls Übergangsregeln neuer Vorschriften.
Beweis und Frist
Fehler, Schaden und Zusammenhang müssen nachvollziehbar dargelegt werden; ein Produktrückruf beweist nicht jede individuelle Schadensposition. Klären Sie Hersteller, Importeur und Vertriebskette. Für Produkthaftung gelten besondere Verjährungs- und Ausschlussregeln, weshalb die allgemeine Dreijahresregel allein nicht genügt. Sichern Sie medizinische Befunde und Kostenbelege, bevor Sie einen Vergleich schließen.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.