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Wertminderung nach Unfall: Wann ein Ausgleich in Betracht kommt

Ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug kann am Markt weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Dieser verbleibende merkantile Minderwert ist von Reparaturkosten und technischen Restmängeln zu unterscheiden.

Marktnachteil konkret bewerten

Entscheidend sind unter anderem Schadenart, Reparaturumfang, Fahrzeugalter, Laufleistung, Zustand und Marktgängigkeit. Ein kleiner oberflächlicher Schaden wird anders bewertet als ein erheblicher Eingriff in die Fahrzeugstruktur. Auch Vorschäden können die Bewertung beeinflussen.

Gutachterliche Einschätzung

Berechnungsmodelle können eine Orientierung liefern. Sie ersetzen nicht die fachliche Einschätzung des konkreten Fahrzeugs und seines Marktes. Prüfen Sie, ob das Gutachten eine Wertminderung ausweist und nachvollziehbar begründet. Eine pauschale Ablehnung allein mit einem Schlagwort wie altes Auto sollte anhand des Einzelfalls überprüft werden.

Kein sofortiger Verkauf erforderlich

Ein merkantiler Minderwert kann grundsätzlich unabhängig davon relevant sein, ob das Fahrzeug unmittelbar verkauft wird. Seine Bewertung darf jedoch nicht mit einem tatsächlich erzielten beliebigen Verkaufspreis gleichgesetzt werden. Bei Leasing oder Finanzierung ist zu klären, wem der Anspruch zusteht und wie die Entschädigung abzuwickeln ist.

Unterlagen zusammenstellen

Benötigt werden Gutachten, Reparaturbeschreibung, Fahrzeughistorie und Angaben zu Vorschäden. Stimmen Sie Wertminderung und Reparaturkosten mit der gewählten Abrechnungsart ab. Bei Streit können ergänzende sachverständige Erläuterungen helfen. Eine starre Prozentformel auf den Reparaturbetrag ist keine sichere Berechnung für jedes Fahrzeug.

Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.