Bei einem Fahrradunfall hängen Haftung und Schadensumfang vom Ablauf und den beteiligten Fahrzeugen ab. Bei einem Zusammenstoß mit einem Kraftfahrzeug können zusätzlich die besonderen Regeln des Straßenverkehrsgesetzes greifen.
Ablauf und Schäden sichern
Fotografieren Sie Unfallstelle, Sichtverhältnisse, Verkehrszeichen, Radweg und Beschädigungen. Erfassen Sie Zeugen und Beteiligte. Bei Verletzungen sind zeitnahe medizinische Befunde wichtig. Auch Helm, Kleidung, Gepäck und Fahrradkomponenten können beschädigt sein; bewahren Sie sie für die Dokumentation auf.
Haftungsgrundlagen unterscheiden
Bei einem gewöhnlichen Fahrrad richtet sich die eigene Haftung grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln. Bei Pedelec oder schnellen elektrischen Fahrzeugen muss die Fahrzeugklasse geprüft werden. Ein Kraftfahrzeuggegner kann aus Halter- und Fahrerhaftung verantwortlich sein. Verkehrsverstöße und Verursachungsbeiträge beider Seiten sind konkret zu bewerten.
Reparatur und Ersatz
Bei hochwertigen Rädern können fachliche Prüfung und Kostenvoranschlag erforderlich sein, insbesondere bei möglichen verdeckten Rahmen- oder Gabelschäden. Der Kaufpreis eines neuen Rads ist nicht automatisch der ersatzfähige Betrag. Alter, Zustand und wirtschaftliche Reparaturmöglichkeit sind zu berücksichtigen.
Personenschäden vollständig erfassen
Neben Behandlungskosten kommen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden in Betracht. Sichern Sie den Verlauf und voreilige abschließende Erklärungen. Eine Haftpflichtversicherung der verletzten Person ist nicht automatisch für deren eigenen Schaden zuständig. Bei gemieteten oder geleasten Rädern bestehen zusätzliche Vertragspflichten.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.