Ein E-Scooter-Unfall ist rechtlich nicht in jedem Punkt wie ein Autounfall zu behandeln. Fahrzeugart und bauartbedingte Geschwindigkeit sind wichtig. Insbesondere die verschuldensunabhängige Halterhaftung kann gesetzlichen Ausnahmen unterliegen.
Fahrzeug und Beteiligte erfassen
Fotografieren Sie Versicherungskennzeichen, Fahrzeugnummer und Anbieterangaben. Notieren Sie Fahrer, Ort und Ablauf. Bei einem Leihfahrzeug können Buchungs- und Nutzungsdaten zur Zuordnung helfen. Teilen Sie Tatsachen mit, ohne aus der bloßen Vermietung bereits eine bestimmte Haftung des Anbieters abzuleiten.
Ausnahme von der Halterhaftung
§ 8 StVG nimmt bestimmte Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h von § 7 StVG aus; der Gesetzestext enthält weitere Differenzierungen. Deshalb darf die Gefährdungshaftung eines gewöhnlichen Autos nicht ungeprüft auf jeden E-Scooter übertragen werden. Verschuldensabhängige Ansprüche, insbesondere nach § 823 BGB, können dennoch bestehen.
Versicherung und Mietbedingungen
Eine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und die zivilrechtliche Haftungsgrundlage sind getrennt zu prüfen. Eigenschäden, Schäden am Leihfahrzeug und Schäden Dritter können unterschiedlichen Bedingungen unterliegen. Melden Sie den Vorfall fristgerecht nach den einschlägigen Vertragsregeln und bewahren Sie die Bestätigung auf.
Beweise und Schaden
Zeugen, Fotos der Verkehrsführung und medizinische Befunde sind besonders wichtig, wenn der Ablauf streitig ist. Erheben Sie Sachschäden und Personenschäden getrennt. Alkoholisierung, verbotene Nutzung oder Mitverschulden können weitere Folgen auslösen. Eine pauschale Aussage, der Anbieter zahle immer, ist ebenso unzuverlässig wie die Annahme, es gebe grundsätzlich keinen Ersatz.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.