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Mahnbescheid erhalten: Widerspruch und Frist

Ein Mahnbescheid bedeutet nicht, dass das Gericht die Forderung bereits inhaltlich geprüft hat. Wer die Forderung bestreitet, sollte unverzüglich den zulässigen Widerspruch prüfen und die im Bescheid genannte Zweiwochenfrist beachten.

Gerichtspost erkennen

Prüfen Sie Gericht, Aktenzeichen, Antragsteller, Forderungsgrund und Zustellungsdatum. Bewahren Sie den Umschlag auf. Eine private Mahnung des Gläubigers ist etwas anderes als ein gerichtlicher Mahnbescheid. Im Mahnverfahren wird zunächst grundsätzlich nicht geprüft, ob der behauptete Anspruch tatsächlich besteht.

Ganz oder teilweise widersprechen

Ein Widerspruch kann sich auf die gesamte Forderung oder einen bestimmten Teil beziehen. Prüfen Sie Hauptforderung, Zinsen und Kosten getrennt. Nutzen Sie den vorgesehenen zulässigen Übermittlungsweg zum Gericht und sichern Sie den rechtzeitigen Eingang. Ein Schreiben nur an den Gläubiger oder dessen Inkassounternehmen genügt nicht.

Was danach geschieht

Nach Widerspruch kann das Verfahren auf Antrag in ein streitiges Gerichtsverfahren übergehen. Dann muss die Forderung begründet und die Verteidigung vorgetragen werden. Ein Widerspruch erledigt eine tatsächlich bestehende Schuld nicht. Bei unstreitiger Forderung sind Zahlung und mögliche Kostenfolgen zu klären.

Wenn bereits Zeit vergangen ist

Nach Ablauf der zwei Wochen kann ein Vollstreckungsbescheid drohen. Ob noch Widerspruch möglich ist oder bereits Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid erforderlich wird, hängt vom Verfahrensstand ab. Handeln Sie sofort und legen Sie sämtliche gerichtlichen Schreiben vor. Eine bloße Bitte um Fristverlängerung ist keine sichere Reaktion.

Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.