Insolvenzrecht ordnet den Umgang mit Zahlungsunfähigkeit und bestimmten weiteren Krisensituationen. Für Privatpersonen, Selbstständige und Gesellschaften gelten teilweise unterschiedliche Abläufe und Pflichten.
Krise früh erkennen
Offene Rechnungen allein beantworten noch nicht, ob ein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt. Liquidität, Fälligkeiten und gegebenenfalls Überschuldung sind fachgerecht zu prüfen. Bei bestimmten Rechtsträgern bestehen Antragspflichten; die gesetzlichen Höchstfristen sind keine frei verfügbare Schonzeit.
Gläubiger und Schuldner
Gläubiger müssen Forderung, Sicherheiten und mögliche Anmeldung im Verfahren unterscheiden. Einzelne Zahlungen können unter Voraussetzungen später angefochten werden. Schuldner sollten vollständige Vermögens- und Schuldenübersichten erstellen und keine Vermögenswerte beiseiteschaffen. Restschuldbefreiung, Verbraucherinsolvenz und Unternehmenssanierung haben eigene Voraussetzungen und sollten nicht miteinander vermischt werden.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.