Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht gehört zum Bereich des privaten Wirtschaftsrechts. Es umfasst zwei Rechtsgebiete, die eng miteinander verflochten sind.

Als Handelsrecht wird das Sonderprivatrecht für Kaufleute verstanden. Wer Kaufmann ist, ist in den §§ 1-6 des Handelsgesetzbuches festgelegt. Sinn & Zweck der Sonderbestimmungen für die Kaufleute im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht ist dabei vor allem die Schnelligkeit und Leichtigkeit des Handelsverkehrs zu ermöglichen und rasch Rechtssicherheit für Kaufleute herbeizuführen.

Themenkomplexe im Handelsrecht sind beispielsweise:

  • Firma
  • Prokura / Generalhandlungsvollmacht
  • Handelsvertreter / Handelsgehilfen
  • Rügeobliegenheit
  • Frachtvertrag / Speditionsvertrag

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit dem Recht der Personengesellschaften (insb. GbR, OHG, KG) und dem Recht der Kapitalgesellschaften (insb. GmbH, AG) im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Der Hauptunterschied ist, dass es sich bei Kapitalgesellschaften um echte juristische Personen handelt, die im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht das alleinige Rechtssubjekt im Rechtsverkehr darstellen. Neben den klassischen oben genannten Gesellschaftsformen gibt es im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht eine Reihe von Sonderformen wie z.B. die GmbH & Co. KG oder die UG (Mini GmbH).

Themenkomplexe  im Gesellschaftsrecht sind beispielsweise:

  • Gründung / Auflösung einer Gesellschaft
  • Vertretung
  • Vorstand / Geschäftsführer
  • (Außen-) Haftung gegenüber Dritten, (Innen-) Haftung ggü. Gesellschaft / Gesellschaftern
  • Besteuerung
  • Umwandlung

Das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht umfasst ein sehr breites Spektrum und strahlt in viele Rechtsbereiche aus, dazu zählen unter anderem das Arbeitsrecht, das Steuerrecht, das Kapitalmarktrecht, das Kartellrecht und viele weitere. Geregelt ist das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht vor allem im BGB, HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG und im UmwG.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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