Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf eines Kindes. Die Berechnung hängt unter anderem von Alter, Betreuungsmodell, Einkommen, Leistungsfähigkeit und der Zahl weiterer Unterhaltsberechtigter ab.
Betreuung und Barunterhalt
Bei minderjährigen Kindern erfüllt ein betreuender Elternteil seine Unterhaltspflicht häufig durch Pflege und Erziehung, während der andere Barunterhalt leistet. Bei anderen Betreuungsmodellen und volljährigen Kindern gelten differenzierte Regeln. Eine starre Aufteilung passt daher nicht zu jeder Familie.
Tabelle und Zahlbetrag
Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Hilfsmittel der Praxis und kein Gesetz. Tabellenbedarf und tatsächlich zu zahlender Betrag sind zu unterscheiden, etwa wegen Kindergeldanrechnung. Maßgeblich sind die zum jeweiligen Zeitraum gehörenden Werte und Leitlinien. Verwenden Sie keine veraltete Tabelle für aktuelle Berechnungen.
Auskunft und vorhandene Titel
Für eine nachvollziehbare Berechnung werden Einkommensbelege und gegebenenfalls weitere Angaben benötigt. Ein bestehender Unterhaltstitel verschwindet bei veränderten Umständen nicht automatisch. Prüfen Sie nötige Auskunft, Abänderung und Vollstreckungsfragen rechtzeitig. Eigenmächtige Kürzungen können Rückstände verursachen.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.