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Auskunft nach Datenschutzrecht: Umfang und Identitätsprüfung

Mit dem datenschutzrechtlichen Auskunftsrecht können Sie erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten eine verantwortliche Stelle über Sie verarbeitet. Dazu gehören Informationen über Zwecke, Empfänger und Speicherdauer sowie grundsätzlich eine Kopie der betroffenen Daten.

Anfrage zuordnungsfähig stellen

Nennen Sie die betroffene Kunden- oder Vertragsbeziehung und geeignete Angaben zur Identifikation. Eine Begründung ist grundsätzlich nicht nötig. Bei berechtigten Zweifeln darf die Stelle zusätzliche Informationen zur Identität verlangen. Übermitteln Sie dabei nicht mehr sensible Nachweise als erforderlich.

Umfang der Antwort

Artikel 15 DSGVO betrifft personenbezogene Daten und die gesetzlich vorgesehenen Zusatzinformationen. Ein Anspruch auf jede interne Unterlage in ihrer Originalform folgt daraus nicht automatisch. Die Kopie muss die Daten verständlich zugänglich machen; Rechte anderer Personen können Grenzen setzen.

Frist und Kosten

Grundsätzlich ist innerhalb eines Monats auf den Antrag zu reagieren. Bei komplexen oder zahlreichen Anträgen ist unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Verlängerung möglich, über die rechtzeitig informiert werden muss. Die Auskunft ist regelmäßig unentgeltlich; für offensichtlich unbegründete oder exzessive Anträge gelten besondere Regeln.

Unvollständige Auskunft

Benennen Sie fehlende Datenarten oder Zeiträume konkret und bitten Sie um Ergänzung. Bewahren Sie Antrag, Zugang und Antwort auf. Bei einem fortbestehenden Verstoß können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden. Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit sind unterschiedliche Rechte und sollten zielgerichtet eingesetzt werden.

Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.