Nach einem Glättesturz hängt eine Haftung davon ab, ob eine konkrete Räum- oder Streupflicht bestand und verletzt wurde. Nicht jede winterliche Rutschstelle führt automatisch zu Schadensersatz.
Ort und Zeitpunkt sichern
Fotografieren Sie Unfallstelle, Wetterlage, Belag und Umgebung möglichst zeitnah. Notieren Sie Uhrzeit, Lichtverhältnisse und genaue Gehroute. Zeugen können bestätigen, wie lange die Gefahr bestand oder ob gestreut wurde. Ein späteres Foto nach Tauwetter beweist den Zustand beim Sturz nur eingeschränkt.
Verantwortlichen ermitteln
In Betracht kommen Kommune, Grundstückseigentümer, Vermieter oder beauftragter Winterdienst. Örtliche Satzungen, Verträge und die tatsächliche Aufgabenverteilung sind wichtig. Die Übertragung einer Aufgabe beantwortet nicht immer alle Kontrollpflichten. Für private Wege gelten nicht zwangsläufig dieselben Regeln wie für öffentliche Gehwege.
Pflichtverletzung und Ursache
Zu prüfen sind zumutbare Sicherungsmaßnahmen, Beginn und Umfang der Pflicht sowie besondere Wetterumstände. Ein Sturz muss auf der relevanten Pflichtverletzung beruhen. Schuhwerk, erkennbarer Zustand und Verhalten der verletzten Person können bei Mitverschulden eine Rolle spielen, rechtfertigen aber keine beliebige Pauschalkürzung.
Schaden geordnet geltend machen
Sammeln Sie medizinische Befunde, Kostenbelege und Nachweise zu Erwerbs- oder Haushaltsausfall. Fordern Sie eine konkrete Stellungnahme des Verantwortlichen und sichern Sie mögliche Wetterdaten. Für eine belastbare Prüfung sind Ort, Datum und zuständige örtliche Regelung unverzichtbar. Historische Urteile dienen nur dann als Vergleich, wenn ihre tatsächlichen Umstände passen.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.