Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie bei Bedarf vertreten darf. Sie sollte zu Ihren tatsächlichen Angelegenheiten passen und klare Regeln zur Verwendung und Kontrolle enthalten. Verwandtschaft allein begründet keine umfassende Vertretungsmacht.
Aufgaben und Personen auswählen
Unterscheiden Sie Vermögensangelegenheiten, Behörden, Wohnen, Gesundheit und persönliche Angelegenheiten. Wählen Sie eine vertrauenswürdige Person und besprechen Sie deren Bereitschaft. Bei mehreren Bevollmächtigten muss klar sein, ob sie einzeln oder gemeinsam handeln dürfen. Eine Ersatzperson kann Ausfälle abfangen, darf aber keine widersprüchliche Zuständigkeit schaffen.
Form und besondere Maßnahmen
Für bestimmte schwerwiegende medizinische und freiheitsentziehende Maßnahmen verlangt § 1820 BGB eine schriftliche Vollmacht mit ausdrücklicher Erfassung. Grundstücks- und Registerangelegenheiten können weitere Form- oder Nachweisanforderungen auslösen. Eine einfache Formularvollmacht deckt daher nicht zwingend jeden vorgesehenen Vorgang ab.
Innenverhältnis und Kontrolle
Regeln Sie, wann die Vollmacht genutzt werden soll, welche Ausgaben erlaubt sind und wem Rechenschaft zu geben ist. Der rechtliche Umfang gegenüber Dritten und interne Weisungen sind zu unterscheiden. Bewahren Sie die Urkunde so auf, dass sie im Bedarfsfall auffindbar ist, aber nicht unkontrolliert verwendet werden kann.
Mit Patientenverfügung abstimmen
Die Vollmacht benennt die handelnde Person; die Patientenverfügung enthält Behandlungsentscheidungen für bestimmte Situationen. Beide Dokumente sollten zusammenpassen. Kontrollbetreuung kann bei konkreten Missbrauchsrisiken unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht kommen. Prüfen Sie die Vollmacht nach Familien- oder Vermögensänderungen und klären Sie bewusst, ob sie über den Tod hinaus gelten soll.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.