Verzugszinsen setzen Verzug voraus. Für die Berechnung sind Forderungsbetrag, Beginn, Ende und der jeweils geltende Zinssatz nötig. Prozentpunkte über dem Basiszinssatz sind nicht dasselbe wie ein prozentualer Aufschlag auf diesen Satz.
Verzug zuerst prüfen
Eine fällige Forderung gerät nicht in jeder Situation automatisch mit Rechnungsstellung in Verzug. Mahnung, kalendermäßige Bestimmung oder besondere gesetzliche Regeln können maßgeblich sein. Bei Verbrauchern gelten zusätzliche Anforderungen für bestimmte Verzugstatbestände. Dokumentieren Sie Rechnung, Zugang und Zahlungsaufforderungen.
Richtigen Zinssatz wählen
§ 288 BGB sieht grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz vor. Für Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung gelten grundsätzlich neun Prozentpunkte. Sonderregelungen oder eine wirksame andere Zinsgrundlage können hinzukommen. Entscheidend ist die konkrete Forderung, nicht nur die Berufsbezeichnung der Beteiligten.
Zeiträume aufteilen
Der Basiszinssatz kann sich ändern. Teilen Sie eine längere Berechnung deshalb nach den maßgeblichen Zinsperioden auf. Berücksichtigen Sie Teilzahlungen und deren rechtliche Verrechnung. Ein gleichbleibender Forderungsbetrag über den gesamten Zeitraum wäre dann möglicherweise falsch.
Rechenhilfe richtig einsetzen
Unser Zinsrechner berechnet einfache Zinsen aus einem von Ihnen eingegebenen Satz und einer Tageszahl. Er ermittelt weder Verzug noch den historischen Basiszinssatz automatisch. Prüfen Sie Tageszählung und Jahresbasis. Eine verständliche Forderungsaufstellung nennt für jeden Abschnitt Kapital, Zinssatz, Zeitraum und Ergebnis.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.