Ein Tarifvertrag regelt Arbeitsbedingungen zwischen tariffähigen Parteien. Ob einzelne Regelungen in Ihrem Arbeitsverhältnis gelten, hängt etwa von Tarifbindung, Allgemeinverbindlichkeit oder einer vertraglichen Bezugnahme ab.
Geltungsbereich und Fassung
Prüfen Sie Branche, Region, persönlichen Anwendungsbereich und den zeitlich einschlägigen Tarifstand. Ein im Internet gefundenes Tarifwerk kann veraltet oder für den Betrieb nicht anwendbar sein. Auch Haus- und Verbandstarifverträge sind zu unterscheiden.
Mehr als die Entgelttabelle
Tarifverträge können Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub, Kündigungsfristen und Ausschlussfristen enthalten. Für die Eingruppierung ist häufig die tatsächlich auszuübende Tätigkeit bedeutsam. Eine Entgeltgruppe allein verrät deshalb noch nicht den vollständigen Vergütungsanspruch.
Vertrag und Tarif zusammen lesen
Eine Bezugnahmeklausel kann statisch oder dynamisch ausgestaltet sein. Gesetzliche Regeln über die Wirkung von Tarifnormen und günstigere Abmachungen verlangen eine genaue Prüfung. Legen Sie Arbeitsvertrag, relevante Tariftexte, Tätigkeitsbeschreibung und Abrechnungen gemeinsam vor.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.