Ein Arbeitszeugnis soll Art und Dauer der Tätigkeit wiedergeben; beim qualifizierten Zeugnis kommen Leistung und Verhalten hinzu. Bei einer Berichtigung hilft es, konkrete Fehler und fehlende Aufgaben zu benennen, statt nur eine vermeintlich schlechte Gesamtnote zu beanstanden.
Einfaches und qualifiziertes Zeugnis unterscheiden
Ein einfaches Zeugnis beschreibt Beschäftigungsdauer und Tätigkeit. Auf Verlangen muss sich das Zeugnis auch auf Leistung und Verhalten erstrecken. Prüfen Sie zunächst Namen, Daten, Position, Führungsverantwortung und die wesentlichen Aufgaben. Eine lückenhafte Tätigkeitsbeschreibung kann für eine Bewerbung ebenso nachteilig sein wie eine ungünstige Bewertung. Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein; versteckte Aussagen sind nicht zulässig.
Bewertungen im Zusammenhang lesen
Einzelne Formulierungen sollten nicht isoliert anhand einer Internetliste übersetzt werden. Maßgeblich sind der Gesamttext, die Tätigkeit und mögliche Widersprüche. Wer eine bessere Bewertung verlangt, sollte passende Tatsachen und Belege nennen können: Zielerreichungen, Beurteilungen, Projektabschlüsse oder dokumentiertes Kundenlob. Ein Anspruch auf jede gewünschte Schlussformel oder auf uneingeschränktes Lob folgt aus dem Zeugnisanspruch nicht.
Berichtigung präzise verlangen
Kennzeichnen Sie jede beanstandete Passage und begründen Sie die gewünschte Änderung. Trennen Sie objektive Fehler von Bewertungsfragen. Ein kurzer Gegenvorschlag erleichtert die Verständigung. Legen Sie nur rechtmäßig verfügbare Nachweise bei und geben Sie keine unnötigen Kunden- oder Betriebsgeheimnisse weiter. Vereinbaren die Parteien in einem Vergleich einen Zeugnistext, sollte geklärt sein, ob ein konkreter Entwurf verbindlich wird.
Fristen und Form beachten
Fordern Sie das Zeugnis zeitnah an. Vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen und unter Umständen Verwirkung können relevant werden. Die zulässige Form richtet sich nach der aktuellen Fassung von § 109 GewO; bei elektronischer Erteilung sind dessen Voraussetzungen, insbesondere die Einwilligung, zu beachten. Für eine gerichtliche Berichtigung sollten der erteilte Text, die verlangten Änderungen und die zugrunde liegenden Tatsachen vollständig vorliegen.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.