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Eigenbedarfskündigung: Begründung, Widerspruch und Härtefall

Eine Eigenbedarfskündigung muss einen nachvollziehbaren Bedarf einer begünstigten Person erklären. Zusätzlich sind Form, Kündigungsfrist und mögliche Härtegründe des Mieters zu prüfen. Der Wunsch des Vermieters und die persönliche Situation des Mieters sind dabei eigenständige Fragen.

Kündigung und Begründung lesen

§ 573 BGB nennt den Bedarf für den Vermieter selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts. Aus dem Schreiben muss sich der geltend gemachte Grund hinreichend ergeben. Prüfen Sie, wer einziehen soll, weshalb gerade diese Wohnung benötigt wird und ob die Darstellung widersprüchlich ist. Ein Verkauf oder der Wunsch nach höherer Miete ist für sich kein Eigenbedarf.

Härtefall gesondert geltend machen

Auch bei einem berechtigten Kündigungsgrund kann ein Widerspruch nach § 574 BGB in Betracht kommen. Relevante Umstände können schwere Erkrankung, konkrete gesundheitliche Umzugsfolgen oder fehlender angemessener Ersatzwohnraum sein. Alter oder lange Mietdauer führen nicht automatisch zu einem bestimmten Ergebnis. Ärztliche Unterlagen sollten die konkreten Folgen erläutern; dokumentieren Sie auch ernsthafte Bemühungen um Ersatzwohnraum.

Form und Frist des Widerspruchs

Der Härtewiderspruch ist nach der aktuellen Fassung des § 574b BGB in Textform zu erklären. Grundsätzlich muss er spätestens zwei Monate vor Beendigung zugehen. Fehlt der rechtzeitige gesetzliche Hinweis des Vermieters, gelten Besonderheiten. Verlassen Sie sich auf eine Ausnahme erst nach Prüfung und sichern Sie den Zugang Ihrer Erklärung.

Nächste Schritte

Bewahren Sie Kündigung, Umschlag, Mietvertrag und frühere Schreiben auf. Lassen Sie den Endtermin und mögliche Sperrfristen prüfen. Eine Vereinbarung über Auszug, Kostenübernahme oder Räumungsfrist sollte auch Kaution und Renovierung behandeln. Bei einer Räumungsklage gelten zusätzliche gerichtliche Fristen. Eigenmächtiger Austausch der Schlösser durch den Vermieter ersetzt kein Räumungsverfahren.

Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.