Nach dem Auszug muss die Kaution abgerechnet werden, sobald der Vermieter seine gesicherten Ansprüche angemessen prüfen kann. Eine starre gesetzliche Rückzahlungsfrist von drei oder sechs Monaten gilt nicht für jeden Fall.
Welche Forderungen noch offen sind
Die Kaution sichert Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Dazu können Mietrückstände, berechtigte Schadensersatzforderungen oder erwartete Betriebskostennachzahlungen gehören. Der Einbehalt sollte nachvollziehbar zu diesen Risiken passen. Wegen einer möglichen kleinen Nachzahlung darf nicht ohne Weiteres jede beliebige Summe unbegrenzt zurückgehalten werden. Fordern Sie eine Aufstellung mit Grund und Höhe jeder Position.
Schäden von normaler Nutzung unterscheiden
Vergleichen Sie Einzugs- und Auszugsprotokoll, Fotos und vorhandene Rechnungen. Normale vertragsgemäße Abnutzung ist anders zu behandeln als eine Beschädigung. Bei ersetzten Gegenständen sind Alter und Zustand zu berücksichtigen; ein neuer Gegenstand darf nicht stets vollständig auf Mieterkosten beschafft werden. Eine wirksame Renovierungspflicht muss gesondert geprüft werden.
Sechs Monate bedeuten nicht automatisch freie Kaution
§ 548 BGB enthält eine kurze Verjährung für bestimmte Ersatzansprüche des Vermieters, beginnend mit Rückerhalt der Mietsache. Daraus folgt nicht automatisch, dass jede Verrechnung mit der Kaution nach sechs Monaten ausscheidet. Die gesetzlichen Regeln zur Aufrechnung und die konkrete Kautionsvereinbarung sind zusätzlich relevant. Rückzahlung und Verjährung sollten deshalb nicht gleichgesetzt werden.
Rückzahlung praktisch verlangen
Nennen Sie Mietobjekt, Vertragsende, Rückgabetag, Kautionsbetrag und Bankverbindung. Bitten Sie um Abrechnung einschließlich Zinsen und Auszahlung des unstreitigen Guthabens. Setzen Sie eine nachvollziehbare Frist. Kautionszahlungsbeleg, Protokolle und letzte Betriebskostenabrechnungen helfen bei der Prüfung. Die letzten Monatsmieten eigenmächtig mit der noch gebundenen Kaution zu verrechnen ist keine sichere Abkürzung.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.