Ob Mieter beim Auszug renovieren müssen, hängt nicht allein davon ab, dass im Vertrag das Wort Schönheitsreparaturen steht. Entscheidend sind der genaue Klauseltext, der Zustand bei Einzug und die tatsächliche Abnutzung.
Ausgangspunkt ist die Erhaltungspflicht des Vermieters
§ 535 BGB weist die Erhaltung der Wohnung grundsätzlich dem Vermieter zu. Schönheitsreparaturen können in wirksamen Grenzen auf Mieter übertragen werden. Vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen jedoch der Inhaltskontrolle. Starre Fristen oder eine Renovierung ohne Rücksicht auf den Zustand sind deshalb besonders prüfungsbedürftig.
Unrenovierte Wohnung und Ausgleich
Der Bundesgerichtshof hat am 18. März 2015 in mehreren Verfahren die Grenzen solcher Klauseln erläutert. Eine formularmäßige Übertragung bei unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassener Wohnung ohne angemessenen Ausgleich kann unwirksam sein. Maßgeblich ist der Gesamteindruck bei Einzug; nicht jede kleine Gebrauchsspur entscheidet den Fall. Fotos, Einzugsprotokoll und damalige Vereinbarungen sind daher wichtig.
Renovierung und Beschädigung trennen
Eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel bedeutet nicht, dass selbst verursachte Schäden folgenlos bleiben. Übermäßige Beschädigungen, nicht genehmigte Eingriffe und gewöhnliche Abnutzung sind zu unterscheiden. Auch Rückbaupflichten für Einbauten können eine eigene Grundlage haben. Forderungen sollten nach konkreten Positionen geprüft werden.
Vor Beauftragung oder Zahlung
Legen Sie sämtliche Renovierungsklauseln einschließlich Anlagen und späterer Vereinbarungen vor. Lassen Sie prüfen, ob eine echte Individualvereinbarung oder eine vorformulierte Bedingung vorliegt. Dokumentieren Sie den aktuellen Zustand und verlangen Sie eine konkrete Begründung geforderter Arbeiten. Eine pauschale Renovierungszusage im Übergabeprotokoll kann die Lage verändern; unterschreiben Sie sie nicht ungeprüft.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.