Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Es muss unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis bis zum regulären Ende fortzusetzen.
Einzelfall und Verhältnismäßigkeit
Nicht jeder Vertragsverstoß trägt eine sofortige Beendigung. Gewicht des Vorwurfs, Verschulden, bisheriger Verlauf und mildere Mittel sind zu prüfen. Bei steuerbarem Verhalten kann eine vorherige Abmahnung erforderlich sein. Besondere gesetzliche Schutzvorschriften und die Beteiligung des Betriebsrats bleiben wichtig.
Zwei unterschiedliche Fristen
§ 626 BGB sieht grundsätzlich eine zweiwöchige Erklärungsfrist ab maßgeblicher Kenntnis vor. Für Beschäftigte ist daneben regelmäßig die dreiwöchige Frist zur Kündigungsschutzklage relevant. Diese Fristen betreffen verschiedene Fragen und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Vorwürfe und Unterlagen sichern
Sammeln Sie Kündigung, Anhörung, Abmahnungen und mögliche Entlastungsbelege. Verändern oder löschen Sie keine betrieblichen Daten. Ein Aufhebungsangebot sollte vor Unterschrift mit seinen arbeits- und sozialrechtlichen Folgen geprüft werden. Bei eigener außerordentlicher Kündigung sind ebenfalls hohe Anforderungen zu beachten.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.