Eine Rechnung für einen angeblichen Onlinevertrag beweist noch keinen wirksamen Vertragsschluss. Entscheidend ist, welche Erklärung Sie tatsächlich abgegeben haben und ob Preis, Leistung und Bestellsituation den gesetzlichen Anforderungen entsprachen.
Angeblichen Vertrag rekonstruieren
Sichern Sie Rechnung, Absenderdaten, E-Mails, Bestellbestätigung und vorhandene Bildschirmaufnahmen. Prüfen Sie, ob Sie sich nur registriert, ein Probeangebot gewählt oder tatsächlich kostenpflichtig bestellt haben. Die Bedingungen zum Abschlusszeitpunkt sind maßgeblich; eine später geänderte Website kann etwas anderes zeigen.
Bestellschaltfläche und Informationen
Bei erfassten elektronischen Verbraucherverträgen verlangt § 312j BGB eine eindeutige Bestätigung der Zahlungspflicht. Eine unklare Schaltfläche kann dazu führen, dass der Vertrag nicht zustande kommt. Auch Pflichtinformationen und ein mögliches Widerrufsrecht sind zu prüfen. Die Bezeichnung Test oder gratis schließt spätere Kosten nicht immer aus, wenn wirksam und transparent vereinbart wurde.
Forderung begründet bestreiten
Teilen Sie mit, welche Grundlage Sie bestreiten, und verlangen Sie Nachweise zum Vertragsschluss. Ein vorsorglicher Widerruf oder eine hilfsweise Kündigung kann je nach Lage sinnvoll sein, sollte aber nicht als Anerkennung der Forderung formuliert werden. Zahlen Sie nicht allein aufgrund einer Drohung mit Inkasso oder Strafanzeige.
Gerichtspost bleibt wichtig
Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist von einer privaten Mahnung zu unterscheiden und verlangt eine gesonderte fristgerechte Reaktion. Eine Beschwerde bei einer Verbraucherbehörde ersetzt den Widerspruch nicht. Bei Identitätsmissbrauch sollten Sie außerdem Zugänge sichern und Belege für die fremde Nutzung sammeln.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.