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Daten löschen lassen: Anspruch und Ausnahmen

Personenbezogene Daten müssen unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden, etwa wenn sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Das Recht auf Löschung ist jedoch nicht grenzenlos; gesetzliche Aufbewahrung und andere berechtigte Zwecke können entgegenstehen.

Löschgrund benennen

Artikel 17 DSGVO nennt mehrere Grundlagen, darunter fehlende Erforderlichkeit, bestimmte Fälle widerrufener Einwilligung oder unrechtmäßige Verarbeitung. Beschreiben Sie, welche Daten bei welcher Stelle betroffen sind. Die Schließung eines Benutzerkontos bedeutet nicht zwingend, dass sämtliche rechtlich aufzubewahrenden Geschäftsunterlagen sofort verschwinden müssen.

Ausnahmen prüfen

Aufbewahrungspflichten, Rechtsansprüche oder Meinungs- und Informationsfreiheit können einer vollständigen Löschung entgegenstehen. Eine Stelle sollte erläutern können, welche Daten sie weshalb weiter benötigt. In bestimmten Situationen kommt statt Löschung eine Einschränkung der Verarbeitung in Betracht.

Website und Suchmaschine unterscheiden

Die Entfernung eines Inhalts an seiner Quelle und die Auslistung eines Suchtreffers sind verschiedene Vorgänge. Ein gelöschter Treffer entfernt nicht automatisch die Ursprungsseite. Umgekehrt kann eine gelöschte Seite zeitweise noch in Suchergebnissen erscheinen. Richten Sie Ihren Antrag an den passenden Verantwortlichen und nennen Sie konkrete URLs.

Nachweise und weitere Schritte

Sichern Sie den beanstandeten Zustand, bevor er verändert wird. Bewahren Sie Antrag und Antwort auf und prüfen Sie die grundsätzlich einmonatige Reaktionsfrist sowie mögliche Verlängerung. Bei Ablehnung können Aufsichtsbeschwerde oder gerichtliche Schritte in Betracht kommen. Ein Löschbegehren ist kein allgemeines Mittel, berechtigte Forderungen oder wahrheitsgemäße Berichterstattung verschwinden zu lassen.

Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.