Eine Scheidung beendet die Ehe durch gerichtliche Entscheidung. Voraussetzung ist grundsätzlich das Scheitern der Ehe. Trennungsdauer, Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft und die gesetzlichen Vermutungen sind dabei auseinanderzuhalten.
Trennung als Ausgangspunkt
Getrenntleben kann auch innerhalb einer Wohnung möglich sein, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist und die Voraussetzungen vorliegen. Nach einem Jahr Trennung wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet, wenn beide die Scheidung beantragen oder die andere Person zustimmt. Ohne Zustimmung ist eine Scheidung nach einem Jahr nicht generell ausgeschlossen; das Scheitern muss dann anders festgestellt werden.
Verfahren und Vertretung
Der Scheidungsantrag muss grundsätzlich anwaltlich gestellt werden. Die bloße Zustimmung der anderen Person kann ohne eigenen Anwalt möglich sein; eigene Anträge können dagegen anwaltliche Vertretung verlangen. Ein gemeinsam beauftragter Anwalt vertritt nicht automatisch beide Ehegatten in gegensätzlichen Interessen.
Folgen rechtzeitig ordnen
Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinn, Wohnung und gemeinsame Kredite sind gesonderte Themen. Halten Sie Urkunden, Versicherungsinformationen und Vermögensbelege bereit. Vereinbarungen können das Verfahren erleichtern, müssen aber inhaltlich und formal wirksam sein.
Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.