Patentrecht

Das Patentrecht umfasst alle Vorschriften, die sich mit dem Patent als gewerbliches Schutzrecht befassen. Insbesondere die Erteilung und Schutzwirkung des Patentes und das Verfahren der Anmeldung eines Patentes.

Ein Patent bietet die Möglichkeit eine neue technische Erfindung vor dem unbefugten, gewerblichen Gebrauch Dritter schützen zu lassen. Hat man ein Patent erwirkt, kann man im Patentrecht folglich andere Personen von der Nutzung ausschließen oder ihnen die Nutzung erlauben, was z.B. durch Erteilung einer Lizenz geschieht.

Patentschutz erwirkt man im Patentrecht durch eine Anmeldung des Patentes beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Hauptvoraussetzungen sind Neuheit, auf erfinderischer Tätigkeit beruhend und gewerbliche Anwendbarkeit der Erfindung, vgl. § 1 PatG. Die Schutzdauer beträgt im Patentrecht längstens 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Möchte man seine Erfindung auf europäischer Ebene schützen, kann man im Patentrecht das Patent auch beim Europäischen Patentamt (EPO) anmelden. Es besteht im Patentrecht weiter die Möglichkeit einer noch weiter reichenden internationalen Anmeldung des Patents auf Grundlage des Patentzusammenarbeitsvertrages (PCT).

Zentrale Themen im Bereich Patentrecht sind unter anderem:

  • Anmeldeverfahren
  • Ausschließlichkeitsrecht
  • Biopatent
  • Patentrecherche
  • Patentverletzung
  • Prioritätsprinzip
  • Vorbenutzungsrecht
  • Weiterbenutzungsrecht

Gesetzlichen Niederschlag hat das Recht vor allem im gleichnamigen Patentgesetz (PatG) gefunden. Nicht von einer Patenterteilung erfasst sind zum Beispiel bloße Entdeckungen, Computerprogramme als solche, das Verfahren zum Klonen von Menschen und die Wiedergabe von Informationen als solche.

Voraussetzung für die Erteilung eines Patents im Patentrecht sind im Wesentlichen die Neuheit der technischen Erfindung, die erfinderische Tätigkeit hinter der Erfindung und die gewerbliche Anwendbarkeit gemäß § 5 PatG.

Eine besondere Form im Bereich des Patentrechts bildet das Biopatent. In diesem Bereich sind dann auch unter anderem das Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz nicht außer Acht zu lassen.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über den Bereich des Patentrechts möglichst umfangreich zu informieren.

Informationsbroschüre zum Patentschutz des DPMA

Zusätzlich empfehlen wir darüber hinaus folgende Seiten zum Thema Patentrecht:

Deutsches Patent- und Markenamt

Europäisches Patentamt

Kommentare sind geschlossen.