Pflegerecht

Das Pflegerecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die sich mit der Pflege von kranken oder behinderten Menschen und den damit verbundenen rechtlichen Grundlagen und Problemen befassen. Unter anderem finden sich relevante Vorschriften  im Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz und Pflegeversicherungsgesetz.

Das Pflegerecht ist eng verbunden mit dem Sozialrecht, da ein wesentlicher Teil der Vorschriften sich im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) wiederfinden, welches die gesetzliche Pflegeversicherung zum Gegenstand hat. Jedoch zählt auch die private Pflegeversicherung zum Pflegerecht. Sie wird in der Regel für die Schließung von Lücken in der gesetzlichen Pflegeversicherung abegschlossen. Das Pflegerecht regelt dabei insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen den Versicherten und den Pflegekassen (Leistungsträgern), als auch die rechtlichen Beziehungen zwischen den Versicherten oder der Pflegekassen und den Leistungserbringern (z.B. Pflegeassistenz, Pflegeheim).

Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist im Pflegerecht automatisch auch gesetzlich pflegeversichert, vgl. § 1 II SGB XI. Wer privat krankenversichert ist, ist im Pflegerecht verpflichtet, auch einen privaten Pflegeversicherungsvertrag abzuschließen, vgl. § 23 I 1 SGB XI. Bei der Pflegeversicherung handelt es sich somit wie bei der Krankenversicherung um eine Pflichtversicherung, um das Risiko der Pflegebedürftigkeit vollumfänglich abzusichern. Im Falle des Eintritts eines Pflegefalls ergeben sich dann rechtlich relevante Fragen bezüglich der Haftung.

Nach § 15 SGB XI wird im Pflegerecht die Pflegebedürftigkeit von der Pflegekasse in bestimmten Stufen festgestellt (Stufe 1 bis 3). Dies geschieht im Pflegerecht auf Grundlage eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Je höher das Ergebnis der Stufe, desto pflegebedürftiger ist im Pflegerecht eine Person und desto mehr Leistungen werden diesem gewährt.

Zu den Leistungen im Bereich Pflegerecht gehören unter anderem:

  • Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Prothesen)
  • Umbaumaßnahmen
  • Häusliche Pflege (Pflegehilfen zu Hause)
  • Teilstationäre Pflege (zB Tages- und Nachtpflege)
  • Vollstationäre Pflege (zB Pflegeheim)
  • Pflegegeld (zB bei Pflege durch Angehörige)
  • Kombinationsleistungen
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen darüber hinaus folgende Seiten zum Pflegerecht:

BGH Beschluss vom 14.04.2015 – Az.: VI ZB 50/14 – Geltendmachung des Unfallversicherungsträgers gegen einen Unternehmer im Falle der Schwarzarbeit zustehenden Regressanspruchs

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