Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht umfasst alle Vorschriften, die sich mit dem Insolvenzverfahren befassen und den Fall der Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) eines Schuldners betreffen.  Gesetzlich Geregelt ist das Insolvenzrecht insbesondere in der Insolvenzordnung (InsO).

Zu unterscheiden ist im Insolvenzrecht das Regelinsolvenzverfahren (Unternehmensinsolvenz) von dem Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz).

Beim Verbraucherinsolvenzverfahren geht es um die Zahlungsunfähigkeit  einer Privatperson. Es handelt sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren im Insolvenzrecht. Ziel ist im Wesentlichen nach einer Wohlverhaltensphase von sechs Jahren durch die so genannte „Restschuldbefreiung“  schuldenfrei zu werden.

Die Unternehmensinsolvenz ist der gesetzliche geregelte Normalfall im Insolvenzrecht und wird deshalb im Insolvenzrecht auch als Regelinsolvenzverfahren bezeichnet. Es regelt vornehmlich das Insolvenzverfahren bei juristischen oder natürlichen Personen, die selbstständig sind, also Unternehmern. Sinn und Zweck des Insolvenzverfahrens ist dabei im Insolvenzrecht zum einen die Befriedigung der Gläubiger des zahlungsunfähigen Unternehmens, aber auch möglichst der Erhalt bzw. die Sanierung des Unternehmens, vgl. § 1 InsO.

Auf Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht ernennt dieses im Insolvenzrecht einen Insolvenzverwalter, der das Insolvenzverfahren durchführt und sich insbesondere um die Verwertung der Insolvenzmasse, also des Vermögens des zahlungsunfähigen Schuldners, kümmert.

Zu den Hauptaufgaben des Insolvenzverwalters im Insolvenzrecht gehören unter anderem:

  • Inbesitznahme des Vermögens
  • Erstellung eines Vermögensverzeichnisses
  • Führen einer Insolvenztabelle
  • Aussonderung schuldnerfremder Gegenstände
  • Verwertung der Insolvenzmasse
  • Befriedigung der Insolvenzgläubiger

Schon bevor ein Unternehmen seine Gläubiger nicht mehr befriedigen kann, aber dies absehbar ist, sollte im Insolvenzrecht unverzüglich ein Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht gestellt werden, um zu vermeiden, dass man sich zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche oder strafrechtlicher Verfolgung aussetzt.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen im Insolvenzrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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