Landwirtschaftsrecht

Das Landwirtschaftsrecht ist anerkanntermaßen als Unterkategorie im Agrarrecht verankert. Das Landwirtschaftsrecht tangiert ein weites Spektrum an Vorschriften, primär solche aus dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht. Neben den Vorschriften zum Immobilienrecht, Pachtrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht, stellen auch öffentlich-rechtliche Vorschriften zum Baurecht und Umweltrecht lediglich den Kern im Landwirtschaftsrecht dar.

Weitere juristische Bereiche die mit dem Landwirtschaftsrecht regelmäßig in Verbindung gebracht werden, sind die folgenden:

  • Höfeordnung
  • Tierseuchenrecht
  • Tierzuchtrecht
  • Subventionsrecht
  • Bodenrecht
  • Lebensmittelrecht
  • Produkthaftungsrecht
  • Wasserrecht
  • Milchquotenrecht
  • und andere

Das Landwirtschaftsrecht dient in der Regel dem Schutz der landwirtschaftlichen Betriebe, legt daneben jedoch auch Qualitätsstandards für die der Landwirtschaft entstammenden Produkte fest. Die Komplexität im Landwirtschaftsrecht ergibt sich insbesondere aus dem stetig wachsenden Katalog an EU-Richtlinien, welche sich durchgehend, zumindest mittelbar, auf das Landwirtschaftsrecht auswirken.

Eine wesentliche Rolle spielt das Erbrecht im Zusammenhang mit dem Landwirtschaftsrecht. Im Bereich der Vererbung von Betrieben landwirtschaftlicher Natur gibt es keine einheitlichen Regelungen, sondern diverse regionale Abweichungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Näheres dazu findet sich entweder in der Höfeordnung (HöfeO) oder im Anerbengesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Weiterführende Links zum Thema Landwirtschaftsrecht:

Urteile:

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