Prüfungsrecht

Das Prüfungsrecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts und betrifft sämtliche Rechtsvorschriften, die sich insbesondere mit der Durchführung von staatlich organisierten und gesetzlich geregelten Prüfungen und Bewertungen von Prüfungsleistungen in Deutschland befassen.

Zu den Prüfungen im Prüfungsrecht gehören solche mit Berufsbezug. Denn das Prüfungsrecht basiert auf dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG), da Prüfungsleistungen in besonderer Weise für die spätere Berufswahl und –ausübung relevant sein können und fehlerhafte Prüfungen oder Prüfungsbewertungen im Prüfungsrecht mithin einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellen können.

Zu den Prüfungen im Prüfungsrecht gehören unter anderem:

  • Abiturprüfung
  • Meisterprüfung
  • Beamtenrechtliche Beurteilungen
  • Universitäre Klausuren
  • Universitäre Abschlussarbeiten (z.B. Staatsexamen, Diplom-, Bachelor-, Masterarbeit)
  • Dissertation oder Habilitation

Wird eine Prüfung nicht korrekt durchgeführt (z.B. Befangenheit eines Prüfers) oder eine Prüfungsleistung im Prüfungsrecht falsch bewertet, gebietet es das Recht auf effektiven Rechtschutz aus Art. 19 GG gegen diese Fehler vorgehen zu können.

Der Prüfling kann im Prüfungsrecht je nach Bundesland entweder Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid einlegen oder direkt vor dem Verwaltungsgericht klagen und somit die Bewertung der Prüfungsleistung gerichtlich überprüfen lassen. So kann zum Beispiel die Dauer einer Prüfung, die Anforderungen an die Begründung der Prüfungsbewertung, die Pflicht der Prüfer zur Begründung und das Recht der Prüfungsbehörde neue Bewertungen nachzuschieben Gegenstand einer rechtlichen Überprüfung im Prüfungsrecht sein.

Geregelt ist das Prüfungsrecht insbesondere im bundesgesetzlichen Hochschulrahmengesetz, den landesgesetzlichen Verwaltungsverfahrensgesetzen, den Hochschulgesetzen und den jeweiligen Prüfungsordnungen. Wobei die letzteren Vorschriften die spezielleren sind.

Mögliche Rechtsmittel beim Vorgehen gegen eine Bewertung einer Prüfung im Prüfungrecht können sein:

  • Einlegung eines Widerspruchs
  • Erhebung einer Klage
  • Erhebung einer Forsetzungsfeststellungsklage
  • Durchführung Anwaltsregress
  • Verfahrensrüge

Weiterhin geregelt im Prüfungsrecht ist auch die mögliche Prüfungsunfähigkeit (z.B. aufgrund einer Erkrankung des Prüflings) und die damit verbundenenen Rechte und Pflichten eines Prüflings.

Zusätzlich empfehlen wir darüber hinaus folgende Seiten zum Thema Prüfungsrecht:

BVerwG – Entscheidung vom 23.05.2012 – Az.: 6 C 8.11

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