Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Das Grundstücksrecht und Immobilienrecht umfasst sämtliche Rechtsvorschriften, die sich mit den Rechtsverhältnissen und den Rechten an Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen befassen.

An einem Grundstück kann man im Grundstücksrecht und Immobilienrecht verschiedene Rechte haben, diese werden als dingliche Rechte bezeichnet. Das stärkste Recht ist das Eigentum, § 903 BGB. Das Haus und das Grundstück bilden rechtlich quasi eine Einheit, man hat also grundsätzlich Eigentum am Grundstück inklusive Haus. Man kann aber auch lediglich vereinzelte Rechte an einem Grundstück haben, zu diesen beschränkt dinglichen Rechten gehören zB Grunddienstbarkeit oder Nießbrauch. Der Eigentümer eines Grundstücks kann sein Grundstück im Grundstücksrecht und Immobilienrecht auch belasten, beispielsweise mit einer Hypothek oder Grundschuld. Dabei handelt es sich um Sicherungsmittel, die dazu dienen, Forderungen zu sichern.

Um zu wissen, wer welche Rechte an einem Grundstück hat, werden die jeweiligen Rechte und Rechtsänderungen im Grundstücksrecht und Immobilienrecht im Grundbuch eingetragen, vgl. §§ 873 ff. BGB. So wird jede Rechtsveränderung am Grundstück dokumentiert und größtmögliche Rechtssicherheit im Grundstücksrecht und Immobilienrecht hergestellt.

Da an Grundstücken oft Existenzen hängen und die Abwicklung komplex ist, bedarf es im Grundstücksrecht und Immobilienrecht zum Verkauf eines Grundstücks einer notariellen Beurkundung, vgl. § 311 b I BGB.

Zu den wesentlichen Inhalten im Grundstücksrecht und Immobilienrecht gehören unter anderen:

  • Mängelgewährleistung im Grundstücksrecht und Immobilienrecht
  • Grundbuch
  • Erbbaurecht
  • Kreditsicherungsrecht an Grundstücken (Hypothek und Grundschuld)
  • Baurecht
  • Vergütungs- und Vergaberecht im Grundstücksrecht und Immobilienrecht
  • Nachbarrecht

Das Grundstücksrecht und Immobilienrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, es ist daher in den unterschiedlichsten Gesetzen geregelt, dazu gehören vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch, die Grundbuchordnung und das Wohnungseigentumsgesetz.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Grundstücksrecht und Immobilienrecht möglichst umfangreich zu informieren.

Zusätzlich empfehlen wir darüber hinaus folgende Seiten zum Thema Grundstücksrecht und Immobilienrecht:

 BGH Beschluss vom 09.05.2014 – Az.: V ZB 123/13 – Zur Auflassungsvormerkung bei Zwangsversteigerungsverfahren

Kommentare sind geschlossen.