Agrarrecht

Das Agrarrecht besteht aus vielen Teilbereichen, traditionell vor allem dem Recht der Landwirtschaft. Darüber hinaus werden aber auch u.a. das Recht der Forstwirtschaft, des Sortenschutzes, der Fischerei, der Jagd und das Tierrecht zum Agrarrecht gezählt.

Es ist kein konzeptionell eigenständiges Rechtsgebiet. Es umfasst vielmehr eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die für landwirtschaftliche Betriebe Relevanz haben und die in den verschiedensten Rechtsbereichen vorzufinden sind. So finden sich Regelungen über das Agrarrecht sowohl im Zivil- als auch im Öffentlichen Recht und im Strafrecht in den unterschiedlichsten Gesetzestexten wie z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Grundstücksverkehrsgesetz, dem Bundesimmissionsschutzgesetz und vielen weiteren.

Wesentliche Gebiete und Vorschriften im Agrarrecht sind unter anderem:

  • Landwirtschaftliche Sonderbestimmungen im Erb- und Familienrecht
  • Landpachtrecht und landwirtschaftliches Grundstücksverkehrsrecht
  • Landwirtschaftsspezifische Vertragstypen
  • Produkthaftungsrecht
  • Sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Sondervorschriften für Landwirtschaftsbetriebe
  • Bau- und immissionsrechtliche Sonderbestimmungen für Landwirtschaftsbetriebe
  • Forstrecht, Jagdrecht und Fischereirecht
  • Natur- und Tierschutzrecht, Tierzuchtrecht
  • Landwirtschaftliches Beihilferecht
  • Agrarspezifisches Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht

Das Agrarrecht dient vor allem dem Schutz der landwirtschaftlichen und agrarwirtschaftlichen Unternehmen, aber auch der Sicherung der Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Für keine andere Branche hat der Gesetzgeber derartig viele Spezialregelungen normiert wie für die Landwirtschaft. Zudem ist das Agrarrecht durch zahlreiche EU-Regelungen geprägt.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Agrarrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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