Rechtliche Orientierung für den Alltag.Verstehen. Einordnen. Handeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung gilt grundsätzlich Eigenverantwortung. Nachehelicher Unterhalt kommt in Betracht, wenn ein gesetzlicher Unterhaltstatbestand erfüllt ist und die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Mögliche Anspruchsgründe

Kinderbetreuung, Alter, Krankheit oder Erwerbslosigkeit können unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch tragen. Auch Aufstockungsunterhalt oder Ausbildungsfragen können relevant sein. Der konkrete Anspruch muss daher benannt werden; eine frühere Einkommensdifferenz genügt nicht allein.

Bedarf und Leistungsfähigkeit

Die Berechnung betrachtet die maßgeblichen Lebensverhältnisse, eigene Einkünfte und zumutbare Erwerbsmöglichkeiten. Weitere Unterhaltspflichten und Rangverhältnisse können die Leistungsfähigkeit beeinflussen. Begrenzung oder Befristung sind anhand der gesetzlichen Kriterien zu prüfen, insbesondere unter Berücksichtigung ehebedingter Nachteile.

Vereinbarung und Anpassung

Eine Vereinbarung über Unterhalt sollte Formanforderungen und gesetzliche Grenzen berücksichtigen. Bestehende Titel müssen bei Veränderungen gegebenenfalls abgeändert werden. Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind unterschiedliche Ansprüche; prüfen Sie den Übergang rechtzeitig vor Abschluss des Scheidungsverfahrens.

Dieser Beitrag erläutert allgemeine Zusammenhänge. Eine individuelle Prüfung hängt insbesondere von Unterlagen, Sachverhalt und Fristen ab.