Anwaltshaftung

Als Anwaltshaftung wird die Haftung des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten aufgrund der Verletzung seiner anwaltlichen Pflichten verstanden.

Zwischen Mandant und Rechtsanwalt wird ein Anwaltsvertrag geschlossen, welcher rechtlich gesehen in der Regel einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) in Form eines Dienstvertrages darstellt (611 ff. BGB). Aus diesem Anwaltsvertrag ergeben sich neben der Pflicht zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung auch die Fürsorgepflicht des Rechtsanwalts gegenüber seiner Mandanten, die zur Anwaltshaftung führen kann. Dabei steht stets die Wahrung der Interessen des Mandanten im Vordergrund.

Die wesentlichen Pflichten des Anwalts zur Vermeidung der Anwaltshaftung sind:

  • Vollständige Sachverhaltsaufklärung
  • Detaillierte, ausführliche Rechtsprüfung
  • Umfassende Rechtsberatung und –belehrung
  • Organisation, insbesondere Wahrung von Fristen
  • Interessengerechte Vertretung des Mandanten vor Gericht
  • Umfassende Aufklärung des Mandanten über die finanziellen Aspekte der Beauftragung des Rechtsbeistandes
  • etc.

Hauptpflicht des Rechtsanwalts ist dabei vor allem die umfassende rechtliche Beratung des Mandanten, insbesondere die Aufklärung über alle Risiken des konkreten Falls, mit dem Ziel, dem Mandanten den sichersten Weg aufzuzeigen. Verletzt der Rechtsanwalt eine dieser Pflichten,  ist er dem Mandanten grundsätzlich zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wodurch ein Fall der Anwaltshaftung gegeben ist.  Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für die Anwaltshaftung abzuschließen, die für Anwaltsfehler zahlen muss, so ist garantiert, dass der Mandant den Schaden vollumfänglich ersetzt bekommt. Eine dem Mandat angepasste Erhöhung der abgesicherten Summe für den Fall einer Anwaltshaftung ist grundsätzlich möglich.

Anwaltshaftung aufgrund von Anwaltsfehlern ist heutzutage keine Seltenheit mehr. Eine durchweg unüberschaubare, komplexe Sammlung an Gesetzeswerken, Verordnungen und Rechtsprechungsentscheidungen und eine Schwemme an Anwälten, die unter stetigem Konkurrenzdruck stehen, führen dazu, dass Anwaltsfehler in der heutigen Anwaltspraxis tagtäglich passieren und zur Anwaltshaftung führen.

Rechtlich ergibt sich die Anwaltshaftung aus §§ 280 ff. BGB oder auch §§ 823 ff. BGB.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über die Anwaltshaftung möglichst umfangreich zu informieren.

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