Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit geringfügigen Gesetzesverstößen, den sogenannten Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Bußgeld sanktioniert werden und den damit verbundenen Vorschriften zum Bußgeldverfahren.
Eine Ordnungswidrigkeit ist nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 OWiG eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, welche den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht und die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Ordnungswidrigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht sind daher keine Straftaten, welche im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten eine Strafe (meist Geld- oder Freiheitsstrafe) zur Folge haben. Rechtssystematisch handelt es sich beim Ordnungswidrigkeitenrecht um einen Teilbereich des Verwaltungsrechts. Gem. § 35 OwiG sind die Verwaltungsbehörden im Ordnungswidrigkeitenrecht für die Verhängung von Bußgeldern zuständig. Die Verwaltungsbehörde erlässt einen Bußgeldbescheid, gegen diesen kann man im Ordnungswidrigkeitenrecht innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, es kommt dann gegebenenfalls zu einer Gerichtsverhandlung.
Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören im Ordnungswidrigkeitenrecht insbesondere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen. Es existieren zudem viele weitere Ordnungswidrigkeitstatbestände im Ordnungswidrigkeitenrecht, die in den unterschiedlichen, kaum überschaubaren Einzelgesetzen normiert sind.
Beispiele für Ordnungswidrigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht sind unter anderem:
- Verkehrsverstöße (StVO, StVG)
- Arbeitsrechtliche Verstöße (ArbschG, JArbSchG)
- Verstöße im Gewerberecht (GO)
- Verletzung der Meldepflicht (Meldegesetze der Bundesländer)
- Verstöße gegen das Abfallrecht (AbfG)
- Ordnungswidrigkeiten im Lebensmittelrecht (LFGB)
- Wirtschaftsstrafrechtliche Ordnungswidrigkeiten
Geregelt ist das Ordnungswidrigkeitenrecht insbesondere im OWiG, welches die allgemeinen Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten und das Bußgeldverfahren enthält, sowie in unterschiedlichen Gesetzen, in denen Ordnungswidrigkeiten normiert sind.
Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Ordnungswidrigkeitenrecht möglichst umfangreich zu informieren.
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten auf Gesetze-im-Internet.de
Zusätzlich empfehlen wir darüber hinaus folgende Seiten zum Thema:
Übersicht über das Ordnungswidrigkeitenrecht – Bundesministerium der Justiz