Bei der Schiedsgerichtsbarkeit handelt es sich um ein privates schiedsrichterliches Verfahren zur Beilegung eines Rechtsstreits.
Bei der Schiedsgerichtsbarkeit einigen sich die Parteien eines Rechtsstreits den Rechtsstreit vor einem privaten Schiedsgericht zu führen, bei dem ein oder mehrere private Schiedsrichter durch einen Schiedsspruch entscheiden, der für beide Parteien verbindlich ist. Regelungen für das nationale Schiedsgerichtsverfahren finden sich in den §§ 1025 ff. ZPO. Eine Vereinbarung über die Schiedsgerichtsbarkeit bedarf einer erleichterten Schriftform, vgl. § 1028? ZPO. Bei Vorliegen einer wirksamen Vereinbarung über die Schiedsgerichtsbarkeit sind die staatlichen Gerichte grundsätzlich unzuständig, vgl. § 1032 ZPO.
Den Parteien stehen in der Schiedsgerichtsbarkeit eine Reihe dauerhafter Schiedsgerichte bzw. Schiedsinstitutionen zur Verfügung (z.B. bei den Industrie-und Handelskammern), sie können das Schiedsgerichtsverfahren jedoch auch vollständig selbst organisieren (Ad-hoc-Schiedsgericht).
Die Schiedsgerichtsbarkeit wird vielmals von Kaufleuten gewählt, um dem Interesse einer schnellen Rechtsabwicklung Rechnung zu tragen und ein langwieriges, staatliches Gerichtsverfahren zu vermeiden. In der Praxis kommt insbesondere der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit besondere Bedeutung zu, was vor allem auf die bessere und schnellere Vollstreckbarkeit von Schiedsgerichtsurteilen auf internationaler Ebene zurückzuführen ist. Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit basiert auf dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958.
Die Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit sind in der Regel folgende:
- Parteiautonomie (zB hinsichtlich Wahl des Schiedsrichters, Wahl des Schiedsortes, etc.)
- geringere Verfahrensdauer
- geringere Verfahrenskosten
- höhere Sachnähe der Schiedsrichter
- Nichtöffentlichkeit der Verhandlung
- Bessere Vollstreckung im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit
- Wahl eines neutralen Forums im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit
Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über die Schiedsgerichtsbarkeit möglichst umfangreich zu informieren.
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