Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein Sammelbegriff für Vorschriften aus den „großen“ Rechtsgebieten.

Das Verkehrsrecht unter zivilrechtlicher Betrachtung erstreckt sich unter anderem vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bis hin zum Straßenverkehrsgesetz (StVG). Grundsätzlich kommt eine Fülle von Vorschriften aus den genannten Gesetzen bei Verkehrsunfällen parallel zur Anwendung. Dies zum Zwecke einer gerechten Verteilung der Kosten für die entstandenen Schäden, gemessen an dem Schadensbeitrag des jeweiligen Unfallbeteiligten. Im Verkehrsrecht spielen die Versicherer ebenfalls eine wichtige Rolle, da der Geschädigte einen Anspruch gegen die Versicherung des Unfallgegners haben kann. Folglich wird das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) grundsätzlich bei Verkehrsunfällen herangezogen.

Sollten Ansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall vor Gericht geltend gemacht werden, so läuft es üblicherweise bei Gerichtsentscheidungen im Verkehrsrecht, im Falle eines Unfalls im öffentlichen Straßenverkehr mit mehreren Kraftfahrzeugen, auf eine Quotelung hinaus. Das Gericht entscheidet darüber, wie hoch der Beitrag des jeweiligen Beteiligten für die Entstehung des Schadens unter Berücksichtigung folgender, nicht abschließender Kriterien, war :

    • Fahrzeuggröße
    • Höhe des Fahrlässigkeitsgrades
    • Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder das Strafgesetz
    • etwaige Anscheinsbeweise

Je nach Ausgangsfall fließen eine Vielzahl von Faktoren in das Geschehen mit ein, so dass eine Quote von 0% zu 100% zu Lasten beziehungsweise zu Gunsten der einen oder anderen Parteien vom Gericht nicht ohne Weiteres angenommen werden kann. Weiterhin spielt die Beweislage im Verkehrsrecht eine entscheidende Rolle, so dass Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten auf die Entscheidung des Gerichts maßgeblichen Einfluss nehmen können. Entsprechend ist daher grundsätzlich davon abzuraten, unmittelbar nach einem Unfall seine eigene Verantwortlichkeit schriftlich oder mündlich anzuerkennen.

Das Verkehrsrecht aus strafrechtlicher Sicht umfasst Straßenverkehrsdelikte und Delikte die naturgemäß mit dem Straßenverkehr zusammenhängen können. Das Strafgesetzbuch (StGB) spricht von folgenden Straßenverkehrsdelikten:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315 b StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB
  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

Weiteres Verkehrsrecht welches im Strafgesetz angelegt ist, betrifft Straftaten im Zusammenhang mit dem Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, in den §§ 315 ff. StGB.

Weitere Delikte aus dem Strafgesetzbuch, die mit dem Verkehrsrecht im weitesten Sinne zusammenhängen können:

  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316 a StGB
  • Vollrausch, § 323 a StGB
  • Unterlassene Hilfeleistung, § 323 c StGB
  • Fahrlässige Tötung, § 222 StGB
  • Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
  • etc.

Im Zusammenhang mit den Straßenverkehrsdelikten kann die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB erfolgen. Weiterhin sieht das Strafgesetzbuch im Rahmen einer Verurteilung wegen einer Straftat, welche unter anderem im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs steht, ein Fahrverbot nach § 44 StGB vor.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthält, zwischen den unzähligen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Verkehrsrecht, die allgemeinen Verkehrsregeln. Verstöße gegen bestimmte Vorschriften aus der Straßenverkehrs-Ordnung stellen regelmäßig bußgeldbehaftete Ordnungswidrigkeiten dar.

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